Die Praxishilfen "Gefahrenschwerpunkt Frachtcontainer" möchten Ihnen bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Gefährdungsbeurteilung beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern helfen.
Der globale Güterverkehr erfolgt heute großteils mithilfe von Frachtcontainern. Allein in deutschen Seehäfen werden laut einer Statistik der United Nations Conference on Trade and Development UNCTAD jährlich über 19 Mio. Transporteinheiten (TEU) umgeschlagen. Dabei weisen viele der Frachtcontainer Rückstände von Begasungsmitteln auf und/oder enthalten Reste von Industriechemikalien, das heißt, Rückstände aus dem Herstellungsprozess der Waren.
Das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern ist nicht nur aus diesem Grund mit vielfältigen Gefahren und Gesundheitsrisiken für den Menschen verbunden. Betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte, die Frachtcontainer für Kontrollzwecke oder zum Umschlag der Ware öffnen. Neben den Chemikalienresten können auch in den Containern vorhandene Schimmelpilze die Atemwege der Betroffenen belasten. Darüber hinaus bestehen Unfallgefahren, zum Beispiel durch herabfallendes oder umstürzendes Ladegut.
Ausgehend von den möglichen
zeigen die Praxishilfen unabhängig vom Transportweg mögliche Schutzmaßnahmen auf. Dabei werden Gefahren, die sich aus besonderem Ladegut (z. B. Gefahrgut) ergeben, sowie Unfallgefahren bei Tätigkeiten an und mit Frachtcontainern, die z. B. mit Transport- und Rangierarbeiten auf dem Betriebsgelände, dem Arbeiten an Ladebrücken oder aber der Nutzung von Flurförderzeugen zusammenhängen, nicht betrachtet.
Als weitere Informationen stehen
zur Verfügung.
Die Praxishilfen ergänzen die Inhalte der DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern" und machen zeitnah aktuelle Informationen zugänglich. Sie werden von einer Arbeitsgruppe aus Unfallversicherungsträgern und IFA in Zusammenarbeit mit Fachleuten staatlicher Stellen und aus der betrieblichen Praxis zusammengestellt.
Aus einer FAQ-Liste des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR):
Können sich Hafenmitarbeiter, Mitarbeiter von Speditionen beim Umgang mit Containern [...] infizieren?
Aufgrund der geringen Umwelt-Stabilität von Coronaviren erscheint eine Übertragung des Erregers über diese Wege in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Für die Beurteilung möglicher Risiken gegenüber Infektionserregern am Arbeitsplatz sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe zuständig.
DGUV Information 208-051 "Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern" in der DGUV Publikationsdatenbank