Begaste Frachtcontainer sind nach international geltenden Transportvorschriften mit Warnhinweisen entsprechend der Abbildung zu kennzeichnen. Da es sich bei der Beförderung von Frachtcontainern um ein internationales Geschäft handelt, ist im Seeverkehr zwingend ein Kennzeichen auf Englisch entsprechend dem IMDG-Code (International Maritime Code for Dangerous Goods) zu verwenden. Es darf zusätzlich ein zweites Kennzeichen in Landessprache angebracht sein. Im Straßenverkehr muss der Text eines dieser Schilder deutsch, englisch oder französisch sein.
Die Kennzeichnung ist zu entfernen, wenn der Frachtcontainer sowohl belüftet als auch vollständig entladen wurde.
Die internationalen Anforderungen an die Kennzeichnung begaster Container ergeben sich aus den Empfehlungen der Vereinten Nationen für den Transport gefährlicher Güter, die unter der Bezeichnung "Orange Book" veröffentlicht werden. Es handelt sich um weltweite, verkehrsträgerübergreifende Modellvorschriften. Ergänzt um die speziellen Anforderungen der einzelnen Verkehrsträger werden daraus auf internationaler Ebene verbindliche völkerrechtliche Vereinbarungen abgeleitet.
Die Gefahrgutkennzeichnung für gefährliche Güter im Seeschiffsverkehr (IMDG-Code) ist dabei weitgehend identisch mit den Kennzeichnungen gemäß
Für die verbindliche Anwendung der völkerrechtlichen Vereinbarungen ist die Überführung in nationales Recht notwendig. In der Bundesrepublik Deutschland kommt hier das Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG) zum Tragen, das verkehrsträgerspezifisch durch folgende Verordnungen konkretisiert wird:
Unter der Beförderung gemäß der deutschen Rechtsauffassung sind dabei nicht nur der Vorgang der Ortsveränderung, sondern auch die Übernahme und Ablieferung des Gutes, zeitweilige Aufenthalte im Verlauf der Beförderung sowie Vorbereitungs- und Abschlusshandlungen zu verstehen. Der Vollzug in Deutschland obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer.
In der Praxis ist die Kennzeichnung von Frachtcontainern häufig unleserlich, beschädigt oder sie fehlt ganz. Hinweise auf eine Begasung können einerseits zugeklebte Lüftungsschlitze oder Reste von Verklebungen sowie Schläuche geben. Auch ist bei bestimmter Ladung (z. B. Baumwolltextilien) mit einer Begasung zu rechnen. Für eine Belastung der Frachtcontainer mit Industriechemikalien ist keine Kennzeichnung vorgeschrieben.