Frachtcontainer werden in Übersee häufig mit Begasungsmitteln zur Schädlingsbekämpfung behandelt, ohne dass durch eine Kennzeichnung erkennbar ist, ob und mit welcher Substanz begast wurde. Da Frachtcontainer nicht nur in Häfen, sondern auch beim Empfänger entladen werden, können Vergiftungen aufgrund von austretenden Begasungsmitteln überall vorkommen.
Neben den Begasungsmitteln
können auch Industriechemikalien Gesundheitsgefahren hervorrufen. Da es sich hierbei um eine Fülle von Substanzen handelt, können diese hier nicht im Einzelnen behandelt werden.
Häufig wird in der Akutsituation eine eindeutige Zuordnung von Vergiftungserscheinungen zu einer Substanz nicht gelingen. Da Langzeitschäden nach akuter Vergiftung sehr selten sind, sollte die Unsicherheit über die Art der Vergiftung nicht dazu führen, die Vergifteten zu verunsichern. Außer für Blausäure (Hydrogencyanid) gibt es keine spezifischen Gegenmittel, sodass die übliche medizinische Behandlung ausreichend ist. Jede Vergiftung ist zu erfassen und zu dokumentieren.
Diagnostik- und Therapiehinweise für Rettungsdienste und ärztliches Personal zu den Begasungsmitteln finden sich in den jeweiligen direkt verlinkten Lexikoneinträgen. In den Hinweisen werden ausschließlich Folgen akuter Einwirkungen aufgelistet, Effekte durch unterschwellige chronische Einwirkungen sind nicht zu erwarten.
Bei allen therapeutischen Maßnahmen ist auf Selbstschutz zu achten, zum Beispiel beim Retten von Personen aus einem Frachtcontainer.