Viele Frachtcontainer sind mit gesundheitsgefährlichen Gasen und Dämpfen belastet, die beim Öffnen Personen gefährden können. In der Regel handelt es sich dabei um
Während die Anzahl der zugelassenen Begasungsmittel begrenzt ist und für begaste Frachtcontainer Kennzeichnungsvorschriften gelten, ist die Palette der Industriechemikalien je nach Produkt und herstellender Firma beliebig groß. Für eine Belastung mit Industriechemikalien und Chemikalien aus Naturprodukten gibt es keine äußere Kennzeichnung. Dies macht es in der betrieblichen Praxis schwer, belastete von unbelasteten Frachtcontainern zu unterscheiden.
Manche Gase und Dämpfe lassen sich geruchlich wahrnehmen. Wer beim Öffnen eines Containers einen unangenehmen Geruch bemerkt - z. B. nach faulen Eiern, stechend oder nach Benzin - muss Atemschutzmaßnahmen ergreifen. Viele Stoffe wie z. B. Methylbromid und Sulfuryldifluorid sind jedoch entweder geruchlos oder werden im gefährdenden Konzentrationsbereich nicht wahrgenommen. So kann, trotz des Fehlens von Gerüchen, eine Gefährdung vorliegen, was im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung abzuklären ist. Zweifel lassen sich in der Regel endgültig nur durch eine Gefahrstoffmessung ausräumen.
DGUV Information 208-051: