Basierend auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung sind Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere Maßnahmen aus den folgenden Bereichen zu ergreifen: