Lüftungstechnische Maßnahmen

zwei Fotos von Frachtcontainern nebeneinander

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Mögliche Verfahren zur technischen Lüftung von Frachtcontainern: links ein Lüftungskeil, rechts eine nachgeführte Luftleitung
Bild: aus DGUV Information 208-051

Um chemische Gefährdungen - insbesondere durch Begasungsmittel - in Frachtcontainern zu minimieren und damit einen optimalen Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten, sind die Frachtcontainer entsprechend der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" zu lüften. Die Lüftung kann durch Öffnen der Containertüren auf natürliche Weise oder mithilfe technischer Einrichtungen erfolgen. Der Container muss solange gelüftet werden, bis die Begasungsmittelkonzentration unter den Beurteilungsmaßstäben (s. "Übersicht Begasungsmittel" im Downloadbereich) liegt. Dies ist durch Messungen zu belegen und Voraussetzung für die Freigabe zur Entladung.

Begaste Frachtcontainer, die nach der Freigabe nicht sofort entladen, sondern für weniger als 24 Stunden wieder geschlossen werden, sind vor dem weiteren Entladen einer erneuten Lüftung von mindestens 30 Minuten Dauer zu unterziehen. Bleibt der Frachtcontainer länger als 24 Stunden geschlossen, ist eine erneute Freigabebescheinigung erforderlich.

Für mit Industriechemikalien belastete Frachtcontainer ist keine Freigabebescheinigung erforderlich. Dennoch sind auch diese Frachtcontainer so lange zu lüften, bis ein Betreten und Entladen ohne Gefährdung möglich ist. Auch hier ist nach der Lüftung und einer dann anschließenden Ruhephase möglicherweise von einer erneuten Gefahrstoffbelastung auszugehen. Deswegen sollte die Containerlüftung räumlich und zeitlich möglichst nahe am Entladezeitpunkt stattfinden. Endgültige Sicherheit kann nur eine Gefahrstoffmessung liefern. Zur Beurteilung der Belastung eines Frachtcontainers mit Industriechemikalien sind die in der "Übersicht Industriechemikalien" (siehe Downloadbereich) genannten Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen.

Die Festlegung der Lüftungsart und -dauer erfolgt durch eine sachkundige Person nach TRGS 512. Dabei sind neben den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung Einflussfaktoren wie

  • meteorologische und räumliche Umgebungsbedingungen
  • physikalische und chemische Eigenschaften der Stoffe
  • Adsorptions- und Desorptionsverhalten des Ladeguts
  • Packungsart und Stauung im Frachtcontainer

und in Einzelfällen weitere Faktoren zu berücksichtigen.

Lässt sich mittels technischer Lüftung die Belastung eines Frachtcontainers nicht hinreichend mindern, darf er nach TRGS 512 nur unter Einsatz geeigneten Atemschutzes entladen werden. Die Ware ist dann in geöffneter Verpackung in geeigneten und gegen unbefugtes Betreten gesicherten Hallen so lange mit Ventilatoren weiter zu belüften, bis die Beurteilungsmaßstäbe für Begasungsmittel und/oder Industriechemikalien unterschritten sind.


  • Natürliche Lüftung

    Natürliche Lüftung

    Die natürliche Lüftung eines Frachtcontainers erfolgt über das Öffnen der Containertüren. Insbesondere bei dicht gepackter Ware lässt sich auf diesem Wege aber keine signifikante Verringerung der Gefahrstoffkonzentration in hinreichend kurzen Zeiträumen erreichen. Dies ergaben Lüftungsuntersuchungen des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW). Bei vergleichsweise dichter Stauung konnte im mittleren und hinteren Bereich des Frachtcontainers lediglich ein Luftwechsel von 0,2 pro Stunde gemessen werden. Für einen kompletten Austausch der Luft in diesem Containerbereich müsste demnach mindestens fünf Stunden gelüftet werden.

  • Technische Lüftung

    Technische Lüftung

    Mit technischen Be- oder Entlüftungsmaßnahmen lässt sich die für eine Freigabe des Frachtcontainers notwendige Lüftungsdauer im Vergleich zur natürlichen Lüftung erheblich verkürzen. Aber auch hier hängt die Wirksamkeit der Maßnahme entscheidend von der Art der Ladung und der Stauung im Frachtcontainer ab.

    Zum Einsatz kommen zum Beispiel "Lüftungskeile" (siehe Bild links), die in eine spaltbreit geöffnete Containertür eingesetzt werden. Ein über Schlauchleitungen angeschlossenes Gebläse erzeugt einen Luftaustausch im Frachtcontainer. Untersuchungen beim Einsatz eines Lüftungskeils ergaben einen relativ hohen Luftwechsel im Türbereich bis hin zur Mitte des beladenen Frachtcontainers. Im hinteren Bereich des Frachtcontainers ist der Luftwechsel trotz aktiver Belüftung weiterhin gering und nicht effektiv.

    Eine weitere Möglichkeit zur Verringerung der Gefahrstoffbelastung ist eine aktive Belüftung oder Entlüftung mittels einer während des Entladens nachgeführten Luftleitung (siehe Bild rechts).

    Über sie wird fortlaufend frische Luft in den Frachtcontainer bis zur jeweiligen "Entladefront" eingeblasen. Durch diese Art der Frischluftzufuhr werden die Gefahrstoffe allerdings durch den Arbeitsbereich der Beschäftigten hindurch nach außen geführt, sodass trotz ihrer Verdünnung eine Gefährdung bleibt. Bei direkt an eine Lagerhalle angedocktem Frachtcontainer kann die belastete Luft sogar in die Halle gelangen und zu einer Belastung weiterer Personen führen, die nicht unmittelbar mit der Containerentladung befasst sind. Vorteilhafter ist es deshalb, die belastete Luft an der "Entladefront" abzusaugen und ins Freie zu blasen. Frischluftgebläse und passende Luftleitungen sind im Fachhandel für Feuerwehrbedarf erhältlich.