Abgesehen von Begasungsmitteln können sich während des Transports im Innenraum von Frachtcontainern auch andere gesundheitsgefährliche chemische Stoffe infolge von Ausdünstungen aus dem Ladegut anreichern. Diese werden allgemein auch als Industriechemikalien bezeichnet. Welche Stoffe zu erwarten sind, hängt entscheidend vom Ladegut und seiner Verpackung ab. Laut Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" treten u. a. Ammoniak, Kohlenmonoxid und Toluol häufig in Frachtcontainern auf (siehe "Übersicht Industriechemikalien" im Downloadbereich).
Von außen ist nicht erkennbar, ob ein Frachtcontainer mit Industriechemikalien belastet ist, da hierfür keine Kennzeichnungspflicht besteht. Vor dem Öffnen und Entladen eines Frachtcontainers ist daher im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf eine mögliche Belastung mit Begasungsmitteln, sondern auch auf eine Belastung mit Industriechemikalien zu achten. Neben einer Gefahrstoffmessung ist zum Erkennen einer Belastung in erster Linie an Erfahrungen mit vergleichbarem Ladegut zu denken. Mögliche Emittenten sind insbesondere Anstriche, Kunststoffe oder mit Schmierstoffen oder Korrosionsschutzmitteln behandeltes Ladegut. Besonders häufig sind Schuh- und Textilimporte aus Südostasien mit ausgasenden Industriechemikalien belastet, gefolgt von Möbelerzeugnissen und Einrichtungsgegenständen. Weniger häufig sind Frachtcontainer mit Arznei- oder Lebensmitteln betroffen.
Hat die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass ein mit Gasen und Dämpfen von Industriechemikalien belasteter Frachtcontainer vorliegt, sind zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen Maßnahmen in Anlehnung an die Vorgehensweise bei einer Belastung mit Begasungsmitteln zu ergreifen.