Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 28.08.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.dguv.de/ifa).
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseite wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Für die aktualisierte Website wird abschließend ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationsangebote des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28.08.2020 erstellt.
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