Das IFA hat in der Gefahrstoffliste die wichtigsten Regelungen sowie ergänzende Hinweise für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einer Tabelle zusammengefasst. Die Liste enthält die vorgeschriebenen Einstufungen (Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Sensibilisierung der Atemwege oder der Haut) von Stoffen und Gemischen gemäß der CLP-Verordnung 1272/2008 sowie die in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 905 "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" aufgeführten Stoffe. Weiterhin aufgenommen wurden die Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900, die Biologischen Grenzwerte (BGW) nach TRGS 903 sowie die Aktzeptanz- und Toleranzkonzentrationen nach TRGS 910.
Abschließend werden Hinweise unter anderem zu Messverfahren (IFA-Arbeitsmappe, DFG, DGUV Information 213-500ff, NIOSH, OSHA, HSE), zur Arbeitsmedizin und auf stoffbezogene Regelungen im EU-Regelwerk, in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV), den TRGS sowie auf Regelungen der Unfallversicherungsträger gegeben.
von Hahn, N.: Gefahrstoffliste - Gefahrstoffe am Arbeitsplatz