Die Ermittlung Haut schädigender Belastungen und die Anwendung geeigneter Schutzmaßnahmen ist von großer Bedeutung für den Arbeitsschutz in den Betrieben.
Mit dem Erscheinen der TRGS 401 ("Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen") im Mai 2006 wurden die grundsätzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (insbesondere § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung") im Hinblick auf die Gefährdung der Haut bei Tätigkeiten mit hautgefährdenden, hautresorptiven oder hautsensibilisierenden Gefahrstoffen einschließlich Feuchtarbeit konkretisiert. Bei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung unterstützt die TRGS darüber hinaus den Arbeitgeber bei der Festlegung von Maßnahmen, insbesondere bei der Auswahl und Bewertung von persönlichen Schutzausrüstungen und Hautmitteln.