Nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH muss der Hersteller bzw. Importeur für die Registrierung jedes Stoffes Beurteilungsmaßstäbe angeben, an denen sich die Schutzmaßnahmen orientieren. Als Beurteilungsmaßstäbe dienen u. a. sogenannte "Derived No-Effect Levels" (DNEL). Die REACH-Verordnung definiert sie als abgeleitete Expositionshöhen, unterhalb derer ein Stoff die menschliche Gesundheit nicht beeinträchtigt.
Die GESTIS-DNEL-Liste der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) basiert auf einer Zusammenstellung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft. Sie macht DNEL-Werte mit Arbeitsplatzbezug verfügbar, die von Herstellern und Importeuren eigenverantwortlich aufgestellt und von der Europäischen Chemikalien-Agentur (ECHA) in dieser Form veröffentlicht wurden.
Die GESTIS-DNEL-Liste der DGUV enthält derzeit DNEL-Werte für Arbeitnehmer (lokale und/oder systemische Effekte bei inhalativer Langzeitexposition) zu ca. 6.000 Stoffen. Sind für einen Stoff unterschiedliche DNEL-Werte publiziert, werden sie nebeneinander ausgegeben. Krebserzeugende Substanzen sind mit einem besonderen Hinweis versehen. Gibt es auch einen in Deutschland verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwert, so wird darauf hingewiesen. Ein Link führt ggf. zu weiteren substanzspezifischen Informationen in der GESTIS-Stoffdatenbank.
Der Nutzerkreis erhält damit einen Überblick über bisher publizierte DNEL-Werte, die für die inhalative Langzeitexposition am Arbeitsplatz angegeben wurden. Diese können zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen herangezogen werden, z. B. für die Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie zur Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen.
Weitere Hinweise:
Detaillierte Informationen zu DNEL-Werten
Erläuterungen zur GESTIS-DNEL-Liste
Die GESTIS-DNEL-Liste wird erstellt und gepflegt vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) in Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern und Vertretern der Länder, der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI) und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Österreich.
Der Datenbestand darf zum Zwecke des Arbeitsschutzes genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Daten wie auch eine teilweise oder vollständige Übernahme in andere Informationssysteme ist nicht gestattet. Gegen das Zitieren von Daten in begrenztem Umfang mit Angabe der Quelle "GESTIS-DNEL-Liste" bestehen keine Einwände. Die Daten in der GESTIS-DNEL-Liste werden sorgfältig erstellt und gepflegt. Dennoch kann, gleich aus welchem Rechtsgrund, keine Haftung übernommen werden.
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Weitere Publikationen (in Englisch)
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Dipl.-Biol. Dr. Susanne Zöllner
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