Prüfung Temporärer Abdeckungen

Ein Dutzend Rollen mit Vlies, Plastik und anderen Materialien

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Beispiele für Temporäre Abdeckungen
Bild: IFA

Temporäre Abdeckungen (z. B. Malerabdeckvliese, Folien, Pappen u. v. m.) schützen Fußböden und Trittflächen von Treppen bei Arbeiten im Innenbereich. Sie sollen die Oberflächen vor Verunreinigungen und Beschädigungen bewahren, dabei aber auch sicher begehbar sein und einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten.


Vliesprobe auf Messtisch

Prüfung der Gleitreibung
Bild: IFA

Um das sichere Arbeiten mit Temporären Abdeckungen sicherzustellen, hat das Sachgebiet Hochbau des Fachbereiches Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutz einen DGUV Prüfgrundsatz Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Temporären Belägen (PDF, 1,6 MB, nicht barrierefrei) (GS-IFA-B02) entwickelt. Er zeigt Gefährdungen auf, stellt Prüfverfahren vor und definiert Mindestanforderungen. Weil Temporäre Abdeckungen zeitweilig die Aufgaben des Fußbodens übernehmen, orientiert sich der Prüfgrundsatz an den „üblichen“ Anforderungen an Fußböden: Sie dürfen nicht verrutschen, keine Stolperfallen bilden und ausreichend rutschhemmend sein.


Eine Leiter steht auf einem offensichtlich verrutschenden Vlies

Leiterversuch
Bild: IFA

Temporäre Beläge, die die Anforderungen des Prüfgrundsatzes erfüllen, werden in einer Positivliste geführt und können derzeit mit einer Arbeitsschutzprämie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gefördert werden. Damit haben gewerbliche und private Anwender die Möglichkeit, ein sicheres Produkt auszuwählen, das den Anforderungen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz entspricht.


Messapparatur

Prüfung der Weiterreißfestigkeit
Bild: IFA

Das IFA führt folgende Prüfungen an Temporären Abdeckungen durch:

  • Rückverfolgbarkeit des Produktes
  • Vollständigkeit der Gebrauchsanleitung
  • chemische Unbedenklichkeit hinsichtlich der Emission von flüchtigen organischen Verbindungen
  • Gleitreibung nach DIN 51131 im trockenen und nassen Zustand des Belages
  • Flächengewicht (bei nicht selbsthaftendem Belag)
  • Haftfestigkeit (bei selbsthaftendem Belag)
  • Leiterversuch in Anlehnung an EN 131
  • Weiterreißfestigkeit
  • Trennkraft der Schichten
  • Biegelänge (bei nicht selbsthaftendem Belag)
  • pH-Wert
  • Begehungsversuch für Treppenabdeckbeläge

Die Prüfungen können erfolgen als:

  • Baumusterprüfung mit dem Ziel der Zuerkennung des DGUV Test-Zeichens
  • Einzel-/Entwicklungsprüfung

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Ansprechpartner

Orhan Ceylan

Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien

Tel: +49 30 13001-3549
Fax: +49 30 13001-38001