Temporäre Abdeckungen (z. B. Malerabdeckvliese, Folien, Pappen u. v. m.) schützen Fußböden und Trittflächen von Treppen bei Arbeiten im Innenbereich. Sie sollen die Oberflächen vor Verunreinigungen und Beschädigungen bewahren, dabei aber auch sicher begehbar sein und einen sicheren Arbeitsplatz gewährleisten.
Um das sichere Arbeiten mit Temporären Abdeckungen sicherzustellen, hat das Sachgebiet Hochbau des Fachbereiches Bauwesen in Zusammenarbeit mit dem Institut für Arbeitsschutz einen DGUV Prüfgrundsatz Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Temporären Belägen (PDF, 1,6 MB, nicht barrierefrei) (GS-IFA-B02) entwickelt. Er zeigt Gefährdungen auf, stellt Prüfverfahren vor und definiert Mindestanforderungen. Weil Temporäre Abdeckungen zeitweilig die Aufgaben des Fußbodens übernehmen, orientiert sich der Prüfgrundsatz an den „üblichen“ Anforderungen an Fußböden: Sie dürfen nicht verrutschen, keine Stolperfallen bilden und ausreichend rutschhemmend sein.
Temporäre Beläge, die die Anforderungen des Prüfgrundsatzes erfüllen, werden in einer Positivliste geführt und können derzeit mit einer Arbeitsschutzprämie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gefördert werden. Damit haben gewerbliche und private Anwender die Möglichkeit, ein sicheres Produkt auszuwählen, das den Anforderungen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz entspricht.
Das IFA führt folgende Prüfungen an Temporären Abdeckungen durch:
Die Prüfungen können erfolgen als:
Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien
Tel: +49 30 13001-3549