Nach der europäischen Verordnung 2016/425 müssen Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen (Risikokategorie III) und für den europäischen Binnenmarkt bestimmt sind, einer Baumusterprüfung unterzogen werden; darüber hinaus müssen auch Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach dieser Verordnung sind zwei alternative Verfahren vorgesehen, zwischen denen sich der Hersteller der PSA entscheiden kann:
Nach der Erstauditierung - dem sogenannten Zertifizierungsaudit - folgen im jährlichen Abstand zwei Überwachungsaudits, bevor nach drei Jahren ein erneutes Zertifizierungsaudit durchgeführt wird. Umfang und Kosten hängen u.a. von der Integrität des QS-Systems, der Größe des Unternehmens, der Produktvielfalt und dem Reiseaufwand für die Auditierung ab.
Die Auditierung nimmt ein Team aus zwei Personen vor, davon eine mit Expertise für QS-Systeme (QS-Auditor) und eine für das jeweilige Sachgebiet. Das Ergebnis wird in einem Auditbericht dokumentiert und enthält im positiven Falle eine Empfehlung zur Ausstellung eines Zertifikates durch die Zertifizierungsstelle der notifizierten Stelle.
Das IFA ist von der Kommission der Europäischen Union unter der Kennummer 0121 notifiziert und autorisiert, Qualitätssicherungssysteme nach Modul D der Verordnung 2016/425 zu auditieren und zu zertifizieren.
zu Qualitätsmanagementsystemen bei DGUV Test - Prüf- und Zertifizierungssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung