Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW)

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Grenzwerteliste (IFA Report 5/2020)

Ein wichtiges Instrument zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Gefahrstoffe stellen die Arbeitsplatzgrenzwerte dar. Nach § 2 Abs. 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt der Arbeitsplatzgrenzwert an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Die Festlegung der Arbeitsplatzgrenzwerte erfolgt also ausschließlich auf der Basis vorliegender arbeitsmedizinischer Erfahrungen und toxikologischer Erkenntnisse.

Arbeitsplatzgrenzwerte werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) nach den Kriterien der BekGS 901 "Kriterien zur Ableitung von Arbeitsplatzgrenzwerten“ erarbeitet oder bewertet und in die TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ übernommen. Als Quelle dienen

  • die MAK-Werte der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsgefährlicher Arbeitsstoffe
  • die Occupational Exposure Limits (OEL) des Ausschusses für Risikobeurteilung (Risk Assessment Committee - RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
  • internationale Grenzwerte (z. B. aus den Niederlanden).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die Arbeitsplatzgrenzwerte seit 2007 im Gemeinsamen Ministerialblatt (neue Arbeitsplatzgrenzwerte). Informationen zu Arbeitsplatzgrenzwerten enthalten neben der TRGS 900 die

Arbeitsplatzgrenzwerte für krebserzeugende Stoffe

Für die überwiegende Zahl der krebserzeugenden Stoffe ist kein Arbeitsplatzgrenzwert in der TRGS 900 festgelegt oder derzeit ableitbar. Über die Arbeitsplatzgrenzwerte der TRGS 900 hinaus sind die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte der EU-Kommission für krebserzeugende Stoffe bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten.

Zur Beurteilung der Exposition gegenüber krebserzeugenden Stoffen hat der Ausschuss für Gefahrstoffe ein Risikokonzept entwickelt. Es kommt zur Anwendung, wenn für einen krebserzeugenden Stoff kein Arbeitsplatzplatzgrenzwert aufgestellt werden kann. dargestellt.


Kontakt:

Dr. rer. nat. Nadja von Hahn

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

Tel: +49 30 13001-3321
Fax: +49 30 13001-38001