Der Begriff der Biostoffe wird in der Biostoff-Verordnung (BioStoffV) (PDF, 138 KB) definiert. Biostoffe sind danach
Mikroorganismen sind alle zellulären oder nichtzellulären mikroskopisch oder submikroskopisch kleinen biologischen Einheiten, die zur Vermehrung oder zur Weitergabe von genetischem Material fähig sind, insbesondere Bakterien, Viren, Protozoen und Pilze.
Der Bereich Biostoffe ist Ansprechpartner zu allen Fragen rund um mögliche Gefährdungen durch Biostoffe am Arbeitsplatz.
Biostoffe können die Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz gefährden. Grundsätzliche Informationen zur Anwendung von Messverfahren für luftgetragene Biostoffe enthält die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 405.
Messverfahren zur Bestimmung der Exposition gegenüber Biostoffen sind in der IFA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen veröffentlicht und können als Sonderdruck bestellt werden:
Die oben genannten Messverfahren werden von mikrobiologischen Laboratorien eingesetzt. Sammlungen von Laboradressen finden sich beispielsweise bei:
Die GESTIS-Biostoffdatenbank enthält Informationen für sichere Tätigkeiten mit Biostoffen am Arbeitsplatz, wie z. B. die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei "gezielten" Tätigkeiten in Laboratorien, in der Biotechnologie und der Versuchstierhaltung. Darüber hinaus wird über wichtige Eigenschaften der einzelnen Biostoffe informiert, z. B. Vorkommen und krankheitserregende Eigenschaften. Es sind Angaben zu über 10 000 Biostoffen enthalten.
Fachkräfte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erarbeiten und aktualisieren eine Sammlung mit Beschreibungen von Gefährdungen durch Biostoffe und weitere organische Stoffe sowie von Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen. Diese dient als Praxishilfe für Aufsichtspersonen, für Beschäftigte sowie für Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau.
Chemische und biologische Einwirkungen
Tel: +49 30 13001-3240