Stolpern, Stürzen und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen: Etwa 20 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind darauf zurückzuführen! Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Vermeidung von Rutschunfällen die wohl größte Rolle. Ein passend ausgewählter und richtig gestalteter Boden kann unabhängig vom Schuhwerk und auch bei Verunreinigungen oder Nässe noch eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Hier setzt das IFA-Prüflabor "Gleitsicherheit von Bodenbelägen" an: Es prüft und bewertet Bodenbeläge anhand der maßgeblichen Normen und DGUV Vorgaben.
Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen werden in der Arbeitsstättenregel für Fußböden ASR A1,5/1,2, der DGUV Information 207-006 und der DGUV Information 208-041 beschrieben. An erster Stelle aller Empfehlungen steht die Auswahl und Verwendung von Bodenbelägen mit ausreichend hoher Rutschhemmung.
Im Dezember 2021 erschien die Europäische Norm DIN EN 16165 "Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren". Diese Norm ersetzt diese bisher geltenden deutschen Normen:
Darüber hinaus ersetzt die Norm DIN 51133 (Entwurf) Abschnitt 6 der DIN 51130 hinsichtlich der Messung des Verdrängungsraums.
Fragen zur Umstellung und den Änderungen sind in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Be-treiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Die Bewertung erfolgt nach DIN EN 16165 Anhang NB.2. Hier werden die Beläge anhand ihrer Rutschhemmung den Bewertungsgruppen R9 bis R13 zugeordnet. Bodenbeläge in der Bewertungsgruppe R9 besitzen die niedrigste, die in R13 die höchste Rutschhemmung.
Die DGUV Information 207-006 formuliert Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen gemäß DIN EN 16165 Anhang A (früher DIN 51097). Die Bewertung erfolgt nach DIN EN 161645 Anhang NB.1. Hier werden die Untergründe nach ihrer Rutschgefahr den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen.
Die DGUV Information 208-041 hilft bei der Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen: Die Bodenbeläge werden gemäß DIN EN 16165 Anhang D geprüft und ihre Rutschhemmung anhand des Gleitreibungskoeffizienten bewertet.
Das Leistungsspektrum des IFA-Prüflabors umfasst:
Die Prüfungen können als Orientierungsprüfung oder als Baumusterprüfung mit Ausstellung eines Prüfzeugnisses und eines DGUV Test-Zertifikats durchgeführt werden.