IFA-Prüflabor Gleitsicherheit von Bodenbelägen

Testperson des IFA auf schiefer Ebene

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Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen für beschuhte Bereiche
Bild: IFA

Stolpern, Stürzen und Ausrutschen gehören zu den häufigsten Unfallursachen: Etwa 20 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind darauf zurückzuführen! Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Vermeidung von Rutschunfällen die wohl größte Rolle. Ein passend ausgewählter und richtig gestalteter Boden kann unabhängig vom Schuhwerk und auch bei Verunreinigungen oder Nässe noch eine ausreichende Rutschhemmung bieten. Hier setzt das IFA-Prüflabor "Gleitsicherheit von Bodenbelägen" an: Es prüft und bewertet Bodenbeläge anhand der maßgeblichen Normen und DGUV Vorgaben.

Konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Stolper-, Sturz- und Rutschunfällen werden in der Arbeitsstättenregel für Fußböden ASR A1,5/1,2, der DGUV Information 207-006 und der DGUV Information 208-041 beschrieben. An erster Stelle aller Empfehlungen steht die Auswahl und Verwendung von Bodenbelägen mit ausreichend hoher Rutschhemmung.

Im Dezember 2021 erschien die Europäische Norm DIN EN 16165 "Bestimmung der Rutschhemmung von Fußböden – Ermittlungsverfahren". Diese Norm ersetzt diese bisher geltenden deutschen Normen:

  • Die DIN 51097 zur Prüfung von Bodenbelägen in Nassbelasteten Barfußbereichen wird durch die Anhänge A und NB.1 (national) der DIN EN 16165 ersetzt.
  • Die DIN 51130 zur Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen in beschuhten Bereichen wird ersetzt durch die Anhänge B und NB.2 (national) der DIN EN 16165 ersetzt.
  • Die DIN 51131 zur Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten von Bodenbelägen wird durch Anhang D der DIN EN 16165 ersetzt.

Darüber hinaus ersetzt die Norm DIN 51133 (Entwurf) Abschnitt 6 der DIN 51130 hinsichtlich der Messung des Verdrängungsraums.

Fragen zur Umstellung und den Änderungen sind in einer FAQ-Liste zusammengestellt.


Mann barfuß auf schiefer Ebene

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Prüfung der Rutschhemmung von Bodenbelägen für Barfußbereiche
Bild: IFA

Die Arbeitsstättenregel ASR A1.5/1,2 konkretisiert die Anforderungen für das Einrichten und Be-treiben von Fußböden in Arbeitsstätten. Die Bewertung erfolgt nach DIN EN 16165 Anhang NB.2. Hier werden die Beläge anhand ihrer Rutschhemmung den Bewertungsgruppen R9 bis R13 zugeordnet. Bodenbeläge in der Bewertungsgruppe R9 besitzen die niedrigste, die in R13 die höchste Rutschhemmung.

Die DGUV Information 207-006 formuliert Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen gemäß DIN EN 16165 Anhang A (früher DIN 51097). Die Bewertung erfolgt nach DIN EN 161645 Anhang NB.1. Hier werden die Untergründe nach ihrer Rutschgefahr den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen.


Messgerät auf Fliesen

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Messung des Gleitreibungskoeffizienten
Bild: IFA

Die DGUV Information 208-041 hilft bei der Bewertung der Rutschgefahr unter betrieblichen Bedingungen: Die Bodenbeläge werden gemäß DIN EN 16165 Anhang D geprüft und ihre Rutschhemmung anhand des Gleitreibungskoeffizienten bewertet.


Das Leistungsspektrum des IFA-Prüflabors umfasst:

  • Prüfung der Rutschhemmung nach DIN EN 16165 Anhang A (früher DIN 51097)
  • Prüfung der Rutschhemmung nach DIN EN 16165 Anhang B (früher DIN 51130)
  • Messung des Gleitreibungskoeffizienten mit dem Gleitmessgerät GMG 200 nach DIN EN 16165 Anhang D (früher DIN 51131)
  • Prüfung des Verdrängungsraumes nach DIN 51133 (früher DIN 51130)
  • Vor-Ort-Messservice: Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen in betrieblichen oder öffentlich zugänglichen Bereichen gemäß DGUV Information 208-041.
  • Beratung von Unfallversicherungsträgern, Durchführung von Grundsatzuntersuchungen
  • Beraten von Betreibern, Architekten und Herstellern

Die Prüfungen können als Orientierungsprüfung oder als Baumusterprüfung mit Ausstellung eines Prüfzeugnisses und eines DGUV Test-Zertifikats durchgeführt werden.

Prüfung durchführen lassen

Mehr zur Norm DIN EN 16165

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur neuen Europäischen Norm DIN EN 16165 finden Sie in unserer FAQ.

Ansprechpartner

Orhan Ceylan

Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien

Tel: +49 30 13001-3549
Fax: +49 30 13001-38001