Die Prüfungen werden auf der Basis des Prüfgrundsatzes GS IFA B01 durchgeführt. Die darin beschriebenen Grundsätze enthalten die für die Prüfung und Zertifizierung wichtigen Vorschriften und Regeln der Technik und ergänzen die "Prüf- und Zertifizierungsordnung der Prüf- und Zertifizierungsstellen im DGUV Test" (DGUV Grundsatz 300-003, bisher BGG/GUV-G 902)
Die Prüfungen können erfolgen als:
Eine Baumusterprüfung kann nur vom herstellenden oder importierenden Betrieb beantragt werden.
Wünscht ein Hersteller eine Orientierungsprüfung, z. B. während der Entwicklungsphase, so kann er eine Einzelprüfung beantragen.
Der Auftrag (PDF, 290 kB, nicht barrierefrei) , mit dem das IFA zur Prüfung beauftragt wird, steht zum Download zur Verfügung.
Bitte schicken Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben an das
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Orhan Ceylan
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin.
Unfallprävention: Digitalisierung – Technologien
Tel: +49 30 13001-3549