Naturprodukte, die sich als Ladegut in Frachtcontainern befinden, können während des Transports Stoffe in die Containerluft ausdünsten. Dabei handelt es sich in der Regel um leichtflüchtige organisch-chemische Substanzen z. B. aus ätherischen Ölen, Aroma- und Gewürzstoffen, die schon in sehr geringen Konzentrationen stark riechen. Darüber hinaus können bei der Zersetzung von tierischen und pflanzlichen Produkten gefährliche Konzentrationen von Gasen wie Schwefelwasserstoff oder Kohlendioxid entstehen.
Vor dem Öffnen und Entladen eines Frachtcontainers ist deshalb im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch auf eine mögliche Belastung durch Ausdünstungen von Naturprodukten zu achten.
Hat die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass ein mit Emissionen aus Naturprodukten belasteter Frachtcontainer vorliegt, sind zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen Maßnahmen in Anlehnung an die Vorgehensweise bei einer Belastung mit Begasungsmitteln zu ergreifen.
DGUV Information 208-051: