Kohlenstoffdioxid oder Kohlendioxid (CO2) ist ein unbrennbares, farbloses Gas, das schwerer als Luft ist. Es löst sich gut in Wasser.
In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 512 "Begasungen" wird Kohlendioxid als Industriechemikalie aufgeführt. Teilweise wird es Frachtcontainern aber auch gezielt zugesetzt, um den Reifungsprozess geladener Früchte zu verzögern.
Der Hauptaufnahmeweg für Kohlendioxid verläuft über den Atemtrakt. Niedrige Konzentrationen können Kopfschmerzen und Schwindel, Schwitzen und Kurzatmigkeit auslösen. Bei höheren Konzentrationen treten zusätzlich Schläfrigkeit, Muskelzucken und Bewusstseinsverlust auf.
Erste Hilfe nach GESTIS-Stoffdatenbank
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Augen:
Nach Kontakt der Augen mit dem Gas in reizenden Konzentrationen Auge unter Schutz des unverletzten Auges zehn Minuten unter fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Bei persistierender Reizung anschließend möglichst sofortiger Transport in eine augenärztliche Praxis oder Klinik.
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Verletzte unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen.
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Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen.
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Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung stabile Seitenlage herstellen.
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Bei Atemstillstand Mund-zu-Nase-Beatmung, falls nicht durchführbar, Mund-zu-Mund-Beatmung. Atemwege freihalten.
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Für ärztliche Behandlung sorgen.
Hinweise für das ärztliche Personal zur Symptomatik der akuten Vergiftung nach GESTIS-Stoffdatenbank
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Augen:
Reizung durch hohe Konzentrationen in der Umgebungsluft
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Inhalation:
nur leichte Atemwegsreizungen bei hohen Konzentrationen; schneller Eintritt systemischer Effekte
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Resorption (abhängig von der Kohlendioxidkonzentration in der Inspirationsluft, physischer Belastung und Dauer der Exposition):
Erhöhung von Atemfrequenz und Atemminutenvolumen, Tachypnoe, Hypertension, Verstärkung der Nieren- und Hirndurchblutung, Kopfschmerzen, Tinnitus, Herzklopfen, EKG-Veränderungen, psychische Erregung, Schwindel, Mydriasis, Narkose, Krämpfe, EEG-Veränderungen; Tod meist durch Atemlähmung, evtl. aber auch verzögert eintretend.
Hinweise für die erste ärztliche Hilfe nach GESTIS-Stoffdatenbank
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Nach inhalativer Intoxikation steht die Forcierung der pulmonalen Exkretion durch Verbesserung der Ventilation im Vordergrund. Hierzu ist zunächst Sauerstoffzufuhr, am besten durch künstliche Beatmung, Hauptvoraussetzung.
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Bei Gefahr des Erbrechens unbedingt intubieren.
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Oberkörperhochlagerung und Hyperventilation sind angezeigt.
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Bei Atemstillstand/Kreislaufstillstand unverzüglich alle weiteren Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation zur Anwendung bringen.
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Gleichzeitig/nachfolgend bedarf die respiratorische Azidose einer sofortigen Korrektur (außerklinische Diagnose auf der Basis der Symptome Kopfschmerz, Verwirrtheit, Hypertonie, Bewusstseinsstörungen; Zeichen von Hypoxie).
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Nur dann werden weitere Pharmaka, die symptomatisch zur Unterstützung der Funktion von Atmungs- und Herz-Kreislauf-System appliziert werden könnten, volle Wirksamkeit erreichen.
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Deshalb ist schnelle Hospitalisierung notwendig.
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Diese ist auch Voraussetzung für sonstige Maßnahmen der Hirndrucksenkung zur Vermeidung eines Hypoxidose-bedingten Hirnödems.