Unterrichtung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

über die Aufnahme personenbezogener Daten in die Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED)

Briefumschlag mit Inhalt

Bild: frender, fotolia.com

Die Unterrichtung der Beschäftigten erfolgt mit einem Anschreiben nach diesem Muster:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer Tätigkeit ist Ihr Arbeitgeber gemäß Gefahrstoffverordnung verpflichtet, Daten über Ihre Tätigkeiten, bei denen Sie durch krebserzeugende oder keimzellmutagene Stoffe gefährdet sind, zu dokumentieren, für 40 Jahre aufzubewahren (Archivierungspflicht) und Ihnen als Beschäftigte auszuhändigen (Aushändigungspflicht), wenn Sie aus dem Betrieb ausscheiden. Die lange Speicherung erfolgt in Ihrem Interesse und dient dem Nachweis einer eventuell später eintretenden Berufskrankheit.

Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass der Arbeitgeber die Archivierungs- und Aushändigungspflicht mit Ihrer Zustimmung dem zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT) übertragen kann. Daher wurde bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) eine Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter (ZED) errichtet.

Hiermit werden Sie über die Aufnahme Ihrer personen- und arbeitsplatzbezogenen Expositionsdaten in der ZED unterrichtet. Sie können jederzeit auf Anfrage einen Ausdruck Ihrer in der ZED gespeicherten Daten von der DGUV erhalten. Hierfür steht ein Anfrageformular (PDF, 88 kB, nicht barrierefrei) auf der Homepage der ZED (https://zed.dguv.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage der ZED unter Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Diese Unterrichtung umfasst die Informationspflichten nach § 204 SGB VII und Art. 13, 14 Datenschutzgrundverordnung.

I. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen können Sie sich wenden?

Die verantwortliche Stelle ist:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin

E-Mail:

Die/der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:

II. Was ist der Zweck der Verarbeitung?

Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der Archivierungs- und Aushändigungspflicht nach § 14 GefStoffV. Die gespeicherten personenbezogenen Daten und arbeitsplatzbezogenen Expositionsdaten sind eine wichtige Beweisgrundlage für mögliche Berufskrankheiten-Feststellungsverfahren und dienen der Vorsorge vor Berufserkrankung.

III. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten erhoben und verarbeitet?

Ihr Arbeitgeber hat die gesetzliche Verpflichtung nach § 14 Abs. 3 Nr. 4 GefStoffV, Ihre Daten zu erheben und zu speichern.

Das Verzeichnis über die Höhe und Dauer der Exposition gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Stoffen gefährdend tätiger Beschäftigter muss 40 Jahre aufbewahrt werden.

Beim Ende der Beschäftigung ist Ihnen ein Auszug der Sie betreffenden Daten auszuhändigen.

Die Verpflichtungen zur Archivierung und Aushändigung kann der Arbeitgeber mit Ihrer Einwilligung auf die Zentrale Expositionsdatenbank der Unfallversicherungsträger (ZED) übertragen.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an die ZED ist Ihre Einwilligung nach § 14 Abs. 4 GefStoffV. Die weitere Rechtsgrundlage der ZED als gemeinsame Datei der Unfallversicherungsträger ist § 204 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII. Die Datenbank wurde ordnungsgemäß der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angezeigt.

Nach § 204 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII ist es auch Aufgabe der Datei, Erkenntnisse über arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren und geeignete Maßnahmen der Prävention oder zur Teilhabe zu gewinnen. Die Daten werden zu diesem Zweck ausschließlich anonymisiert oder pseudonymisiert verwendet.

IV. Welche Kategorien personenbezogener Daten können verarbeitet werden?

  1. Vor- und Zuname, Rentenversicherungsnummer, Geburtsdatum und bei Meldung zur nachgehenden Vorsorge auch Ihre Adresse
  2. Tätigkeit, Höhe, Zeitraum und Dauer der Exposition sowie den Zeitraum Ihrer Unternehmenszugehörigkeit. Außerdem Stoffe, gegenüber denen Sie gefährdend exponiert waren bzw. sind.

V. Wer erhält Kenntnis von Ihren Daten?

Die ZED gibt Daten an Dritte nur mit Ihrer Einwilligung weiter.

VI. Werden Ihre Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt?

Nein.

VII. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die gesetzliche Mindestverpflichtung zur Aufbewahrung sind 40 Jahre. Darüber hinaus können Daten in Ihrem Interesse weiter gespeichert werden, wenn sie z. B. für ein Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren erforderlich sind.

VIII. Welche Datenschutzrechte haben Sie? Sie haben jederzeit ein Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, § 83 SGB X über die Verarbeitung Ihrer Daten in der ZED.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie auch das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung.

IX. Ihr Widerrufsrecht

Da die Aufgabenübertragung an die ZED und die damit verbundene Datenübermittlung mit Ihrer Einwilligung vorgenommen wurde, haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung zu widerrufen. Beachten Sie jedoch, dass der Widerruf nicht rückwirkend möglich ist, d. h. die bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen bleiben rechtswirksam.

Den Widerruf geben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber ab.

X. Ihr Beschwerderecht

Sollten Sie der Ansicht sein, bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, können Sie sich auch an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde der ZED ist:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstr. 30
53117 Bonn

Telefon: +49 (0)228 997799-0
Fax: +49 (0)228 997799-550

Für Rückfragen können Sie sich entweder an Ihren Arbeitgeber oder auch direkt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), Sachgebiet ZED, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin wenden. Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage der ZED.

Freundliche Grüße

Ihr Unfallversicherungsträger