Die Gefahrstoffverordnung enthält die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffen exponierten Beschäftigten zu führen hat, das Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthält und 40 Jahre aufbewahrt werden muss. Dem Beschäftigten sind bei seinem Ausscheiden aus dem Betrieb die ihn betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen. Hintergrund dieser Regelung ist die Tatsache, dass unter den anerkannten Berufskrankheiten die Krebserkrankungen einen Anteil von etwa 15 % haben. Aufgrund der z. T. jahrzehntelangen Zeitspanne zwischen der beruflichen Einwirkung und der Erkrankung ist die Prüfung einer möglichen beruflichen Verursachung schwierig, zeitaufwändig und im Ergebnis nicht selten mit Zweifeln behaftet.
Mit einer "Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter" (ZED) als Angebot der DGUV an die Unternehmen soll die Beweissicherung für künftige Berufskrankheiten-Anerkennungsverfahren verbessert werden. Unternehmen, die die ZED nutzen, werden von der Aufgabe der langfristigen Aufbewahrung entlastet. Die Beschäftigten können die über sie vorliegenden Daten auf Anfrage erhalten. Der DGUV und ihren Einrichtungen sowie den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung steht die ZED zur Nutzung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Verfügung. Weiterhin werden die Daten der ZED für das Angebot nachgehender Untersuchungen durch den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) genutzt.
ln der ZED werden die gemäß Gefahrstoffverordnung geforderten Daten erfasst und gespeichert. Die teilnehmenden Unternehmen erfassen diese Daten in der ZED in eigener Verantwortung. Die DGUV verwaltet die von den Unternehmen erfassten und übermittelten Daten treuhändisch.
Die DGUV richtet einen Beirat ein, dem Vertreter der Sozialpartner angehören. Aufgabe des Beirates wird es sein, die DGUV bei Aufbau und Nutzung der Daten in der ZED zu beraten und die Weiterentwicklung der Datenbank zu unterstützen.
Die Unterzeichner erklären, dass sie den Aufbau und den Betrieb einer "Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter'' (ZED) bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und Aufgaben unterstützen.
Berlin, 30. Juni 2014
Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Karl-Sebastian Schulte, Geschäftsführer Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Dr. Achim Dercks, Stellv. Hauptgeschäftsführer für die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Dr. Walter Eichendorf, Stellv. Hauptgeschäftsführer für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)