Erläuterungen zur Kombination von Atemschutz mit Schutzkleidung

Gebotszeichen

Vollschutzanzüge mit Atemluftversorgung als Kombination von Atemschutzgerät und Schutzkleidung müssen nicht nur die Atemluft bereitstellen, sondern zusätzlich auch den Körper des Benutzers schützen (DGUV Regel 112-189 (bisher: BGR 189) Benutzung von Schutzkleidung, April 1994, akt. Oktober 2007, Abs. 4.3.7, 4.3.9.1 und 4.3.9.3 unter www.dguv.de/fb-psa).


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