Wenn Schutzkleidung mit Gehörschutz kombiniert wird, könnte der Kopfbügel eines Kapselgehörschützers inkompatibel sein (DGUV Regel 112-194 (bisher: BGR/GUV-R 194) Benutzung von Gehörschutz, Januar 2015, Abs. 3.1.3.1.3, 3.2.1.6 und 3.3.12 unter www.dguv.de/fb-psa).