Erläuterungen zur Kombination von Kopfschutz mit Gehörschutz

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Wenn Kopfschutz mit Gehörschutz kombiniert wird, könnte der Kopfbügel eines Kapselgehörschützers inkompatibel sein. Für eine Kombination von Kopf- und Gehörschutz kann ein am Helm befestigter Kapselgehörschützer verwendet werden (DGUV Regel 112-194 (bisher: BGR/GUV-R 194) Benutzung von Gehörschutz, Januar 2015, Abs. 3.1.3.1.3, 3.2.1.2.2, 3.2.1.6 und 3.3.12 unter www.dguv.de/fb-psa). Der Kinnriemen eines Kopfschutzes könnte den dichten Sitz der Kissen des angebrachten Kapselgehörschützers beeinträchtigen, wenn beide PSA nicht so konstruiert sind, dass sie kompatibel sind.


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