Erläuterungen zur Kombination von PSA gegen Ertrinken mit PSA gegen Absturz

Gebotszeichen

Eine Kombination aus PSA gegen Ertrinken und PSA gegen Absturz stellt eine PSA der Kategorie III dar. Die PSA gegen Absturz darf das automatische Aufblasen der Rettungsweste nicht behindern (DGUV Regel 112-201 (bisher: BGR 201) Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, Oktober 2015, Abs. 3.4 und Anhang 2 unter www.dguv.de/fb-psa).


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