Besteht beispielsweise bei Kombination von Chemikalienschutzhandschuh und Chemikalienschutzkleidung zwischen Handschuh und Schutzkleidung keine feste Verbindung, so ist die Haut ungeschützt und kann verletzt werden. Für derartige Fälle wird Schutzkleidung mit fest angeschweißten Schutzhandschuhen oder Verbindungsmanschetten (Adapter) zwischen Schutzhandschuhen und Chemikalienschutzkleidung empfohlen (DGUV Information 212-007 (bisher: BGI/GUV-I 868) Chemikalienschutzhandschuhe, Juni 2009, Anhang 6 unter www.dguv.de/fb-psa).
Die Frage "Wie kann man die Chemikalienschutzkleidung mit Schutzhandschuhen sicher verbinden?" wird beantwortet im Absatz 4.4 der DGUV Information 212-019 (bisher: BGI/GUV-I 8685) Chemikalienschutzkleidung bei der Sanierung von Altlasten, Deponien und Gebäuden – Schutz vor Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen. Im Anhang 4 dieser DGUV Information 212-019 werden neben angeschweißten und mittels Adapter befestigten Schutzhandschuhen auch Systeme mit Doppelhandschuhen empfohlen.