abgeschlossen 10/2001
Beim Recycling von Elektronikschrott werden auch die Komponenten von Bildschirmgeräten nach den einzelnen Wertstoffen und Schadstoffen getrennt. Vor dem Zerlegen von Bildröhren muss deren Vakuum durch Belüften beseitigt werden. Auf Initiative der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik sollte die Frage geklärt werden, ob und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Das Belüften von Bildröhren sollte unter reproduzierbaren Bedingungen auf einem Prüfstand zur "Bestimmung der Staubemissionsrate von Maschinen zum Einsatz von Arbeitstischen. Teil 1: Basisverfahren" (DIN 33896-1) durchgeführt werden, um anhand der gemessenen Emissionen das Gefährdungspotenzial abschätzen zu können.
Es wurden 72 Bildschirme in drei Versuchen mit drei unterschiedlichen Verfahren belüftet. In allen Fällen konnte eine Staubemission beobachtet werden. Mit Ausnahme eines Versuches, bei dem geringe Mengen Blei nachgewiesen wurden, konnten weder Blei noch Cadmium im gesamten Staub nachgewiesen werden. Die beobachtete Bleiemission von ca. 0,05 mg/Röhre war so gering, dass in der Regel eine Überschreitung des Luftgrenzwertes von 0,1 mg/m³ nicht zu erwarten ist. Jedoch ist die Bleiemission unter hygienischen Gesichtspunkten kritisch zu bewerten. Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden, dass ein Hautkontakt mit dem Staub bzw. eine orale Aufnahme ausgeschlossen werden. Die Ergebnisse des Projektes werden im Entwurf der BG/BIA-Empfehlungen "Manuelle Zerlegung von Bildschirm- und anderen Elektrogeräten" berücksichtigt. Insbesondere wird dort der Einsatz einer abgesaugten Reinigungskabine empfohlen.
Weitere Informationen:
Entsorgung
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe
Schlagworte:Exposition
Weitere Schlagworte zum Projekt:Bildröhren, Staubemission, Cadmiumstaub, Bleistaub, Elektronikschrott, Recycling