abgeschlossen 08/2001
Anhand einer nachträglichen Auswertung von im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Messsystems Gefahrstoffe (BGMG) bereits vorhandenen Daten sollte ein erläuternder Anhang zur Berufsgenossenschaftlichen Informationsschrift (BGI) 762 "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe" erarbeitet werden. Dieser Anhang dient zur Erläuterung der in dieser BGI getroffenen Festlegungen hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BiostoffV) und der Schutzstufenzuordnung.
Zur Erfüllung der Projektaufgabe wurden Ergebnisse aus 33 einschlägigen Untersuchungsanforderungen ausgewertet, die von sechs Berufsgenossenschaften zwischen 1997 und 2000 im Rahmen des BGMG zur Bearbeitung an das mikrobiologische Labor des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz - BIA weitergeleitet wurden.
Es wurden sowohl die Höhe der Gesamtkoloniezahlen von Bakterien und Schimmelpilzen festgehalten als auch eine Auflistung der jeweils identifizierten Bakterien und Pilzarten sowie deren Zuordnung zu Risikogruppen im Sinne der gelben Merkblätter der BG Chemie (BGI 633 "Sichere Biotechnologie; Eingruppierung biologischer Agenzien: Bakterien" und BGI 634 "Sichere Biotechnologie; Eingruppierung biologischer Agenzien: Schimmelpilze" vorgenommen.
Bei Mikroorganismen, die wassergemischte Kühlschmierstoffe (KSS) besiedeln, handelt es sich überwiegend um weit verbreitete Bakterien der Risikogruppen (RG) 1 und 2. Die Auswertung bisher vorliegender Untersuchungsergebnisse ließ eine relative Häufigkeit des Vorkommens von RG-2-Bakterien erkennen. Da beim Umgang mit mikrobiell belasteten KSS sowohl die Möglichkeit des Hautkontaktes als auch einer inhalativen Aufnahme der entsprechenden Mikroorganismen besteht, muss von einer potenziellen Infektionsmöglichkeit ausgegangen werden. Aus diesem Grund werden entsprechende Tätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoff-Verordnung (BiostoffV, Verordnung zur Umsetzung von EG-Richtlinien über den Schutz der Beschäftigten gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit) der Schutzstufe 2 zugeordnet. Als Schutzmaßnahmen sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen entsprechend der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" und die Schutz-/Hygienemaßnahmen der §§ 10,11 der BiostoffV entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation einzuhalten. Dieses Schutzziel wird erreicht, wenn z. B. den in der Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 143 "Umgang mit Kühlschmierstoffen" vorgeschriebenen allgemeinen Maßnahmen zum sicheren Umgang mit KSS bzw. den Empfehlungen der BGI 762 zur Keimzahlreduzierung gefolgt wird.
Veröffentlichungen:
BGI 762: Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe - Handlungshilfe nach Biostoffverordnung. Hrsg.: Fachausschuss Eisen und Metall II, Mainz 2001
Kühlschmierstoffe. Handlungshilfe für den Unternehmer beim Einsatz von Kühlschmierstoffen. Bestell-Nr. info 4-99. Hrsg.: Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft, Mainz
Aktualisierte Fassung der BG-Information "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe" BGI 762. SMBG Mitteilungen (2001) Nr. 4, S. 3-5
Metallbearbeitung
Gefährdungsart(en):Biologische Arbeitsstoffe
Schlagworte:Biologische Arbeitsstoffe, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahme
Weitere Schlagworte zum Projekt:Gesamtkoloniezahlen (GKZ), Bakterien, Schimmelpilze, Artenspektren dieser Organismengruppen, Risikogruppenzugehörigkeit der indentifizierten Organismen, Kühlschmierstoff-Proben, Berufsgenossenschaftliches Messsystem Gefahrstoffe (BGMG), BGI 762 "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe"