Durch UV-Strahlung induzierte bösartige Hauttumore - Erarbeitung und Evaluation von versicherungsrechtlich relevanten Abgrenzungskriterien beruflich gegenüber nicht beruflicher Verursachung

Projekt-Nr. FF-FB 0170

Status:

abgeschlossen 03/2013

Zielsetzung:

Plattenepithelkarzinome der Haut einschließlich aktinischer Keratosen (AK) können durch berufliche Exposition gegenüber UV-Strahlung verursacht werden, für Basalzellkarzinome ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen. Bisher fehlen jedoch evidenz-basierte, einheitliche Abgrenzungskriterien, um berufliche von außerberuflichen Ursachen klar und nachvollziehbar abgrenzen zu können. Hierbei handelt es sich einerseits um die standardisierte, reproduzierbare, quantitative Erfassung der Lichtschädigung an gegenüber beruflicher und nicht beruflicher UV-Strahlung exponierten und nicht lichtexponierten Hautarealen (Quantifizierung der lichtgeschädigten Haut) und andererseits um die Erfassung der beruflichen und außerberuflichen Exposition gegenüber UV-Strahlung (Expositionserfassung). Dies ist umso wichtiger, da nicht-melanozytäre Hautkrebserkrankungen die häufigsten Hautkrebserkrankungen sind und jährlich zunehmen.

Aktivitäten/Methoden:

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden Instrumente zur dermatologischen Erfassung und Quantifizierung der Lichtschädigung entwickelt und in einer Multicenterstudie validiert. Ein zweiter Schwerpunkt war die Entwicklung von Instrumenten zur Erfassung der beruflichen und außerberuflichen Exposition gegenüber UV-Strahlung. Im Rahmen des Projektes erfolgte eine enge Zusammenarbeit mit dem IFA Sankt Augustin. Das Forschungsvorhaben erfolgte insbesondere in engen und frühen Kooperationen mit ausgewählten Präventionsdiensten.

Ergebnisse:

Es wurden Methoden entwickelt, mit deren Hilfe berufliche UV-Expositionen im Einzelfall möglichst genau ermittelt werden können. Dadurch ergaben sich wichtige Erkenntnisse zur Quantifizierung der beruflichen und außerberuflichen Exposition gegenüber UV-Strahlung, sowie zukünftige Hilfestellungen zur beruflichen Gefährdungserhebung durch den Präventionsdienst der Unfallversicherungsträger sowie die Ableitung sich daraus ergebender Präventionsmaßnahmen. Im Anschluss an das jetzige Forschungsvorhaben sollen dann die entwickelten Instrumente in zwei Fall-Kontrollstudien eingesetzt werden (Forschungsprojekt FB 181, mittlerweile genehmigt und begonnen), um die Bedeutung der beruflichen und außerberuflichen Exposition gegenüber UV-Strahlen bei der Entstehung von Plattenepithelkarzinomen (Fall-Kontrollstudie A) und Basalzellkarzinomen (Fall-Kontrollstudie B) zu untersuchen. Insgesamt erfolgten durch das Forschungsvorhaben die Erarbeitung und Validierung von Kriterien, die die Abgrenzung einer durch berufliche Faktoren verursachten Hautkrebserkrankung von einer durch außerberufliche Faktoren verursachten Hautkrebserkrankung (sog. Volkskrankheit) ermöglichen. Diese Kriterien sind für die Gefährdungsbeurteilung, für die Ableitung von Präventionsmaßnahmen der Unfallversicherungsträger sowie die Begutachtung von fraglich berufsbedingten Hautkrebserkrankungen unabdingbar. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens sollen in Präventions- und Gutachtenempfehlungen (Bamberger Empfehlungen) Eingang finden.

Stand:

02.05.2016

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Universitätsklinikum Jena
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Strahlung, -Verschiedenes-

Schlagworte:

Strahlung

Weitere Schlagworte zum Projekt:

UV-Strahlung, Hauttumore