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An einigen Arbeitsplätzen kann die Belastung durch Asbestfasern auch heute nicht vollständig ausgeschlossen werden. Betroffen sind beispielsweise Beschäftigte bei Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Derzeit gilt für Asbestfasern am Arbeitsplatz eine Akzeptanzkonzentration von 10 000 Fasern/m3. Wie diese Konzentration zu ermitteln ist, beschreibt die DGUV Information 213-546. Am Arbeitsplatz werden die Fasern zunächst auf einem Filter gesammelt und anschließend ausgezählt. Bei der Analyse kommen Verfahren der Rasterelektronenmikroskopie (REM) und der Energiedispersiven Röntgenspektroskopie (EDX) zum Einsatz.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips sollen die Konzentration generell so niedrig wie möglich liegen. Ein geeignetes Analyseverfahren sollte daher in der Lage sein, bereits Konzentrationen von 1 000 F/m3 festzustellen. Dies ist aktuell jedoch nur mit einem zehnfach höheren Auswerteaufwand zu erreichen.
Im aktuellen, DGUV geförderten Forschungsprojekt wird deshalb eine Software entwickelt, welche die Konzentration lungengängiger Faserstäube auf Filterproben weitgehend automatisiert bestimmen kann. Die Software wird einen automatisierten Bildeinzug mit einer weitgehend automatisierten Bildanalyse zur Fasererkennung und -vermessung verbinden, die die Möglichkeit einer automatisierten EDX-Analyse erfasster Fasern einschließt. Es erfolgt eine automatisierte Klassierung der Fasern und Auswertung der Analyse einschließlich der notwendigen Berichterstellung.
Die Software soll es den Betrieben erleichtern, die Faserkonzentrationen an den Arbeitsplätzen effektiv und kosteneffizient zu erheben. Es ist vorgesehen, nach einer Evaluierungsphase die Software auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam mit der DGUV kostenlos zur Verfügung zu stellen.
-branchenübergreifend-
Gefährdungsart(en):Gefahrstoffe
Schlagworte:Analyseverfahren, Gefährdungsbeurteilung, Krebserregende Stoffe
Weitere Schlagworte zum Projekt:Asbest, Asbestfaser, DGUV Information 213-546
Siehe auch Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Forschungsvorhaben