DGUV-FB 181 "Hautkrebs durch UV-Strahlung"

Projekt-Nr. IFA 4206

Status:

abgeschlossen 06/2016

Zielsetzung:

Exposition gegenüber ultravioletter Strahlung ist zweifelsfrei der wichtigste Risikofaktor für die Entstehung von nicht-melanozytärem Hautkrebs wie aktinischen Keratosen, Plattenepithelkarzinomen und Basalzellkarzinomen. Nach dem Stand der Wissenschaft sind Plattenepithelkarzinome eher mit der kumulativen Lebenszeitbestrahlung korreliert, während Basalzellkarzinome scheinbar eher mit intermittierender Bestrahlung in Verbindung stehen.

An vielen Arbeitsplätzen im Freien sind Beschäftigte einer im Vergleich mit der übrigen Bevölkerung deutlich höheren ultravioletten Bestrahlung ausgesetzt. Trotz der in den vergangenen Jahren stetig ansteigenden Zahl von Berufskrankheitenanzeigen für Hautkrebs durch ultraviolette Strahlung waren durch ultraviolette Strahlung induzierte nicht-melanozytäre epitheliale Hauttumoren nicht in die Beufskrankheitenliste aufgenommen. Mit der Veröffentlichung der Wissenschaftlichen Begründung des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2013 stand dies bevor. Damit ist die Anerkennung einer Berufskrankheit Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung zurzeit im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB VII möglich.

Im Berufskrankheitenverfahren ist die Anerkennung abhängig vom Vorliegen der medizinischen und arbeitstechnischen Voraussetzungen. Letzteres ist dann gegeben, wenn die ultraviolette Bestrahlung in der versicherten Zeit einen bestimmten Antei - ausgehend von der mittleren Bestrahlung der Bevölkerung - überschreitet. Zur genauen, retrospektiven Expositionserfassung stehen der gesetzlichen Unfallversicherung lediglich Instrumente zur Verfügung, die in einem Vorgängerprojekt (DGUV-Forschungsprojekt FF-FB170: Hautkrebs durch UV-Strahlung Teil 1) entwickelt wurden. Zudem fehlen bislang Maßnahmen zur Primärprävention sowie Maßnahmen gemäß § 3 Berufskrankheitenverordnung, ebenso breit angelegte unfallversicherungsträgereigene Studien zur Akzeptanz von betrieblichen Sonnenschutzmaßnahmen.

Ziele des Projekts waren sowohl die Validierung der Instrumente zur Expositionserfassung sowie die Ableitung von tätigkeitsspezifischen Arbeitsplatzbeschreibungen hinsichtlich der Exposition gegenüber Sonnenstrahlung, als auch die Erarbeitung von Primär- und § 3 Berufskrankheitenverordnung-Präventionsmaßnahmen.

Aktivitäten/Methoden:

Im Studiendesign war es vorgesehen, in neun Studienzentren bei insgesamt 2400 Probanden das berufliche Leben anamnestisch zu erheben. Dies wurde durch die beteiligten Unfallversicherungsträger durchgeführt. Die gesamte Planung, Logistik und Auswertung oblagen dem IFA. Dabei wurden insbesondere

  • eine Erhebungssoftware entwickelt
  • die technischen Voraussetzungen in den Studienzentren und bei den Unfallversicherungsträgern geschaffen
  • die Unfallversicherungsträger mehrfach in Benutzung der Software geschult, um eine einheitliche Befragung zu gewährleisten
  • die Abwicklung in Zusammenarbeit mit den anderen im Verbundprojekt Beteiligten koordiniert
  • die Daten in einer Datenbankstruktur abgelegt, pseudonymisiert und ggf. geclustert

Die Datenauswertung erfolgte hinsichtlich

  • tätigkeitsbezogener Verhaltensmuster
  • der Feststellung der anteiligen Arbeitszeit im Freien
  • der Abschätzung des Versicherten gegenüber dem nichtversicherten Anteil der Exposition über das gesamte Leben

Ergebnisse:

In Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern wurde eine Software zur Erhebung der beruflichen Anamnese der Beschäftigten entwickelt. Diese setzt die Erfordernisse aus der "Technischen Information des IFA zur Bearbeitung von Hautkrebsfällen durch UV-Strahlung" um. Während der Laufzeit des Projekts wurde die neue Berufskrankheit mit der BK-Nr. 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung" in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Daher wurde die Erhebungssoftware direkt in eine Anamnesesoftware des IFA weiterentwickelt ("Anamnesesoftware Strahlung") und konnte so direkt aus der Forschung in die Praxis Eingang finden. Im Rahmen des Projekts wurde die berufliche Exposition von 2400 Probanden mithilfe der Anamnesesoftware berechnet. Logistisch verteilt sich diese Zahl von Probanden auf nunmehr acht (Bonn und Bochum haben entgegen der ursprünglichen Planung ihre Kontingente in Bonn vereinigt) klinische Studienzentren in Deutschland. Jeder Proband wurde in einem ersten Teil der Sprechstunde von einem Arzt medizinisch untersucht, und danach im zweiten Teil der Sprechstunde von einem Mitarbeiter der Präventionsdienste hinsichtlich der beruflichen Anamnese befragt. Zur klaren Strukturierung der Durchführung wurde jedem medizinischen Studienzentrum ein UV-Träger als "Pate" zugewiesen, der dann in Verantwortung die Befragungen durchführte. Zur Vereinheitlichung der Befragung wurde jedes Zentrum vom IFA mit PC-Systemen ausgestattet, welche die Arbeit mit der Erhebungssoftware erlaubten. Die Präventionsdienstmitarbeiter wurden zuvor in Kick-Off-Veranstaltungen mit realen Probanden durch Mitarbeiter des IFA in der Benutzung der Software geschult.

Diese ermittelten Bestrahlungen wurden an die Forschungsleitung in Dresden weitergeleitet und dann mit den durch den Studienarzt erhobenen Erkenntnissen in Verbindung gebracht.

Eine weitere Aufgabe bestand in der messtechnischen Validierung der Erhebungsinstrumente aus dem Vorgängerprojekt DGUV FF-FB170, zu dem auch die Grundlage der oben beschriebenen Software ("Wittlich’sche Formel") gehört. Ursprünglich war geplant, aus den 2400 Teilnehmenden der Hauptstudie 600 Personen für Messungen der Exposition während beruflicher Tätigkeiten mit GENESIS-UV zu gewinnen. Aufgrund der Altersstruktur der Teilnehmenden, die zumeist schon im Rentenalter waren, und auch der zeitlichen Zwänge im Projekt konnte dieser Ansatz nicht verfolgt werden. Daher wurden von den Unfallversicherungsträgern weitere, eigene 600 Versuchspersonen befragt. Damit war eine direkte Verbindung zwischen gemessenen und berechneten Expositionswerten möglich.

Würde die Exposition durch die Berechnung nach der Technischen Information und der Wittlich’schen Formel in ihrer jetzigen Form korrekt dargestellt, dann wäre beim Vergleich mit den Messungen eine Übereinstimmung mit nur geringen Abweichungen zu erwarten. Bei der Analyse stellte sich heraus, dass es eine statistisch kaum nachweisbare Übereinstimmung zwischen Berechnung und Messung gibt. Eine Begründung ergibt sich aus der deutlich berufs- und tätigkeitsabhängigen gemessenen Bestrahlung, bei denen die Berufsgruppe mit der höchsten Exposition über das Jahr gesehen etwa 15-mal so stark exponiert ist wie die Berufsgruppe mit der geringsten gemessenen Exposition. In der Berechnung geht man bislang von einem gleichen Referenzwert für alle Berufe aus.

Das Projekt konnte erfolgreich mit der Schaffung einer Anamnesesoftware, die standardmäßig von den UV-Trägern eingesetzt wird sowie der gemeinsamen Forschungsergebnisse des DGUV FF-FB181 zusammen mit den medizinischen Forschungsnehmern abgeschlossen werden. Zudem gelang durch die Messungen in den Schwesterprojekten mit GENESIS-UV der Vergleich zwischen Messung und Berechnung, der damit verbundene Aufbau einer Job-Exposure-Matrix und die Weiterentwicklung der Kriterien zur Beurteilung von BK-Fällen mit der BK-Nr. 5103.

Stand:

02.06.2017

Projekt

Gefördert durch:
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV)
Projektdurchführung:
  • Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
  • UV-übergreifend
  • Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Institut der Ruhr-Universität Bochum (IPA)
Branche(n):

-branchenübergreifend-

Gefährdungsart(en):

Strahlung, Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Schlagworte:

Strahlung, Berufskrankheit

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Hautkrebs, UV-Strahlung, Exposition, Berufskrankheit, physikalische Einwirkungen

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