abgeschlossen 03/2016
Bei der Vorführung von Bühnenstücken werden sowohl die Schauspielerinnen und Schauspieler als auch die Bühne als solche mit Leuchten illuminiert. Dabei können Strahler hoher Leistung im Einsatz sein, die auch zum Teil direkt auf die Personen ausgerichtet und mitgeführt werden („Spot“). Neben dem sichtbaren Licht entsteht bei diesen Strahlern auch eine Komponente UV-Strahlung, die zu einer Gefährdung führen kann. Es ist auch die Gefährdung durch Blaulicht zu beurteilen. Im Hinblick auf die Gefährdungsbeurteilung müssen die Grenzwerte eingehalten werden, die in der Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) definiert sind. Zurzeit liegen nur wenige Messwerte und Erfahrungen zur Exposition von Beschäftigten vor; bislang wurde z. B. durch die österreichische Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) mehr Konzentration auf die eigentliche Strahlungsemmission der Leuchten gelegt. Eine Bestimmung der Exposition der Beschäftigten (z. B. Schauspielerinnen und Schauspieler, Helfer, Aufbau) muss hinsichtlich der OStrV noch erfolgen. Ziel des Projekts war die Beurteilung verschiedener Expositionssituationen in Schauspielhäusern und die Ableitung von typischen Expositionsszenarien. Die Ergebnisse sollten dann Eingang in eine Hilfestellung der Unfallkasse Nord zur Gefährdungsbeurteilung finden und veröffentlicht werden.
In fünf Schauspielhäusern im Bereich der Unfallkasse Nord wurden Strahlungsmessungen durchgeführt. Die Beurteilung und Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt gemäß der OStrV.
Die Scheinwerferkonfiguration in den Schauspielhäusern ist abhängig von der Größe der Bühne und auch von der Art des Schauspiels, das aufgeführt wird. Zudem kommt es zu unterschiedlichen Beleuchtungssituationen und -tests während regulärer Proben. Die Gesamtexpositionssituation scheint aber während der Generalprobe gegeben zu sein. Es war aufgrund der Verfahrensabläufe in den Schauspielhäusern nicht möglich, die Generalprobe messtechnisch zu begleiten. Daher wurden vom Standort der Personen auf der Bühne Messungen in Richtung der verwendeten Scheinwerfer vor oder nach einer Probe durchgeführt. Die Beurteilung erfolgte gemäß OStrV und umfasste dabei die Analyse der möglichen UV-Strahlungsexposition und der Blaulichtgefährdung. Es wurde ermittelt, dass die Expositionsgrenzwerte zum Schutz vor UV-Strahlung bei den untersuchten Scheinwerfern eingehalten werden. Eine Beurteilung der Blaulichtexposition konnte jedoch nicht abschließend durchgeführt werden, da die hierzu notwendigen Angaben zur direkten Blickdauer in den Scheinwerfer nicht vorlagen. Es konnte aber festgestellt werden, dass die zu einer Grenzwertüberschreitung notwendige Blickdauer vor allem bei den HMI-Scheinwerfern (Halogen-Metalldampflampe, von engl. Hydrargyrum medium-arc iodide lamp) im Bereich einiger Sekunden liegen kann, während bei anderen Scheinwerfern längere Blickdauern notwendig sind. Der Expositionsgrenzwert zum Schutz vor einer fotochemischen Schädigung der Netzhaut kann bei längerem Blick in einen Scheinwerfer (insbesondere bei HMI-Scheinwerfern) bereits während der Dauer einer Vorstellung überschritten werden. Die Ergebnisse gehen in ein größeres Kooperationsprojekt ein, welches im weiteren Kreis mit verschiedenen Projektpartnern (VBG, IFA, BAuA, BG ETEM, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, AUVA, Fa. Osram) unter Koordination der VBG gestartet wurde. Ziel weiterer Arbeit mit diesen Ergebnissen ist die konsentierte Beurteilung von beliebigen Scheinwerferkonfigurationen im Allgemeinen und Bühnenarbeitsplätzen im speziellen.
Dienstleistungen
Gefährdungsart(en):Strahlung
Schlagworte:Gefährdungsbeurteilung
Weitere Schlagworte zum Projekt:UV-Strahlung, Blaulicht, Exposition, Beleuchtung, Bühne, Schauspielhaus