Wie-BK (nach § 9 Absatz 2 SGB VII)

Erkrankungen, die nicht in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) gelistet sind oder bei denen die dort genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, können nach § 9 Abs. 2 SGB VII wie eine Berufskrankheit anerkannt werden ("Wie"-BK), sofern neue medizinische Erkenntnisse vorliegen und die Krankheit durch besondere Einwirkungen verursacht wird, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Maße als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.

Wissenschaftliche Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten und Empfehlungen für die Aufnahme neuer Berufskrankheiten in die BKV erarbeitet der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim BMAS. Die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Begründung bzw. der Empfehlung einer neuen Berufskrankheit durch das BMAS impliziert, dass für diese Erkrankungen die beschriebenen Voraussetzungen für die Anwendung von § 9 Abs. 2 SGB VII bis zur Aufnahme in die Berufskrankheitenliste vorliegen.

Für folgende Erkrankungen hat das BMAS bereits eine wissenschaftliche Begründung veröffentlicht: