Registrierungsdossier/Technisches Dossier

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Anforderungen an das Registrierungsdossier
Bild: IFA

Ein Registrierungsdossier enthält immer ein Technisches Dossier. Stellen Sie einen Stoff in Mengen von zehn Tonnen oder mehr pro Jahr her oder importieren diesen in Mengen von zehn Tonnen oder mehr pro Jahr, müssen Sie dem Registrierungsdossier zusätzlich einen Stoffsicherheitsbericht hinzufügen.

Das Registrierungsdossier muss mit der Software IUCLID erstellt werden und der ECHA über ein REACH-IT-Konto übermittelt werden.


Technisches Dossier

Das Technische Dossier umfasst Informationen und Daten über den zu registrierenden Stoff sowie Hinweise zu Risikomanagementmaßnahmen.

In Artikel 10 und Anhang VI der REACH-Verordnung sind die Mindestanforderungen für die Angaben im Technischen Dossier aufgezeigt. Dazu zählen:

  • Identität des Herstellers oder Importeurs, allgemeine Angaben über den Registrierungspflichtigen
  • Identifizierung des Stoffes
  • Angaben zu Herstellung und Verwendung(en) – auch die der nachgeschalteten Anwender (Anhang VI, Abschnitt 3)
  • Einstufung und Kennzeichnung
  • Leitlinien für die sichere Verwendung (Anhang VI, Abschnitt 5).
  • Zusammenfassungen der Studienberichte zu physikalisch-chemischen Eigenschaften, Toxikologie und Ökotoxikologie (Artikel 12 REACH).

Weitere Informationsanforderungen sind nach der produzierten bzw. importierten Jahresmenge gestaffelt. Sie können sie in den Anhängen VII bis X der REACH-Verordnung nachlesen:

Jahresmenge Anhang
1 Tonne oder mehr VII
10 Tonnen oder mehr VIII
100 Tonnen oder mehr IX
1000 Tonnen oder mehr X