Das Blatt 1 der Richtlinie VDI 2057"Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen - Ganzkörper-Schwingungen" erscheint 2017 als überarbeitete Richtlinie (Weißdruck). Dabei wird der Kern dieser Richtlinie unverändert bleiben, die beschreibt, wie Ganzkörper-Vibrationen gemessen und bewertet werden können.
Die besondere Bedeutung der Richtlinie ergibt sich daraus, dass die internationale Messnorm zu Ganzkörper-Schwingungen, ISO 2631-1, nicht in das deutsche Normenwerk übernommen worden ist. Mit Blick auf die laufende Überarbeitung der ISO 2631-1 hat man die VDI 2057-1 nur wenig geändert, sodass es möglich erscheint, in Zukunft die ISO 2631-1 zu übernehmen, und die internationalen und nationalen Regelwerke anzugleichen.
Es gibt keine Änderungen der Frequenzbewertungskurven (Abschnitt 4). Auch die Hinweise zu Messung und Auswertung (Abschnitt 5) sowie zur Beurteilung (Abschnitt 6) sind überwiegend unverändert geblieben. Die meisten Änderungen hat es in Abschnitt 3 gegeben, das die Definitionen der verwendeten Begriffe enthält, und in dem einige Definitionen klarer gefasst, und zwei Definitionen neu dazugekommen sind: der Tages-Vibrationsexpositionswert A(8) und der Vibration Dose Value (VDV).
Die Richtlinie hat selbstverständlich auf die Veröffentlichung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung reagiert und das dort festgelegte Vorgehen, um die Gesundheitsgefährdungen zu beurteilen, im Unterabschnitt 6.2 umrissen. Dazu war es auch nötig, den A(8) im Abschnitt 3 einzuführen. Außerdem enthält der Anhang C ein Rechenbeispiel, das darauf aufmerksam macht, dass durch die unterschiedlichen Expositionsgrenzwerte nicht immer die Messrichtung mit den höchsten Kennwerten ausschlaggebend für den A(8) ist.
Durch die DIN SPEC 45697 gibt es im deutschen Regelwerk ein Verfahren, gezielt stoßhaltige Ganzkörper-Vibrationen zu bewerten. Um zu entscheiden, ob man es mit einer stoßhaltigen Anregung zu tun hat, ist der VDV geeignet, sodass auch er im Abschnitt 3 neu aufgenommen worden ist. Der VDV hängt vom Integral der Beschleunigung in der vierten Potenz über die Messdauer ab. Daher reagiert dieser Kennwert empfindlicher auf die höchsten Messwerte, die oft auf Stöße zurückzuführen sind.
Da schon in den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung die Begriffe "Schwingungen" und "Vibrationen" synonym verwendet werden, schließt sich die VDI 2057-1 diesem Sprachgebrauch an und verwendet überwiegend den Begriff Vibrationen.
Der Begriff "energieäquivalenter Mittelwert" wird durch sein Synonym "Effektivwert" ersetzt. Damit entfällt auch ein Index in den Formelzeichen: "awe" wird zu "aw". Der Effektivwert beschreibt den quadratischen Mittelwert einer zeitabhängigen Beschleunigung, die bewertet oder unbewertet sein kann (aw oder a). Formelzeichen für Beschleunigungen ohne expliziten Zeitbezug (z. B. "awx") sind in der Richtlinie Effektivwerte. Zeitabhängige Größen sind explizit gekennzeichnet (z. B. "awx(t)").
Die Frage, wann die Korrekurfaktoren zu berücksichtigen sind, führt in der Praxis oft zu Missverständnissen bei der Angabe von Effektivwerten. In der neuen Richtlinie ist klar beschrieben, dass die Korrekturfaktoren erst bei den Beurteilungsgrößen anzuwenden sind, wenn die Einwirkungsdauern einfließen. Die Effektivwerte werden stets ohne die Korrekturfaktoren gebildet.
Die tatsächliche Einwirkungsdauer hat das Formelzeichen T bekommen, was die Schreibweise der Beurteilungsgrößen vereinfacht. Die Messdauer hat das Formelzeichen TM.
Die Richtlinie VDI 2057-1 stimmt in der neuen Fassung wieder mit dem bestehenden Regelwerk zu Ganzkörper-Vibrationen, besonders mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, überein. Die verbesserten Definitionen zu den Korrekturfaktoren und den Effektivwerten sollen es den Nutzern der Richtlinie ermöglichen, sich schnell und eindeutig über Ganzkörper-Vibrationen auszutauschen.
Richtlinie VDI 2057"Einwirkung mechanischer Schwingungen auf den Menschen - Ganzkörper-Schwingungen"
ISO 2631-1 (Messnorm zu Ganzkörper-Schwingungen)
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
DIN SPEC 45697 "Mechanische Schwingungen und Stöße"
Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Arbeitsgestaltung – Physikalische Einwirkungen
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