abgeschlossen 12/1996
EU-Baustellen-Richtlinie 92/57/EWG (deren Umsetzung in deutsches Recht bevorsteht) führt den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ein, der zusammen mit Bauherr und Unternehmer die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SG) trägt. Ziel: Umsetzung der Forderung der EU-Baustellen-Richtlinie in Handlungsanleitungen gemäß DIN EN ISO 9000 ff
Sammlung und Auswertung von Erfahrungen über die Anwendung der Richtlinie bei Tiefbau-Vorhaben; wissenschaftliche Begleitung eines Musterbauvorhabens in der Planungs- und Ausführungsphase (Straßen- und Brückenbau); Anpassung von Organisationsmodell, Leistungsbildern usw. an Gegebenheiten im Tiefbau; Auswertung der Koordinatorentätigkeit insbesondere hinsichtlich der Spezifika des Tiefbaus; Beschreibung der wesentlichen Tätigkeiten von Bauherren, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren, Ausführungsfirmen gemäß DIN EN ISO 9000 ff; Erarbeitung von Handlungsanleitungen
Insbesondere Ablaufdiagramme für die SG-Koordinatoren, Bauherren und Unternehmen, die sowohl in QM-Systeme eingebaut, als auch als Checkliste angewendet werden können
Veröffentlichungen:
Scholbeck, R.; Höptner, A.; Pflügner: Prävention als integrierter Bestandteil des Qualitätsmanagements am Bau, Teil 5. QM-Seminar, Jösnitz, 17.09.1997. Tiefbau (1997) Nr. 6, S. 252 ff
Bauwirtschaft
Gefährdungsart(en):Arbeitsorganisation/-schutzmanagement
Schlagworte:Regelwerk, Arbeitsschutzorganisation, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
Weitere Schlagworte zum Projekt:Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator auf Baustellen gemäß EU-Baustellen-Richtlinie