Status:
laufend
Zielsetzung:
Arbeitsbedingte Hauterkrankungen stellen aufgrund ihrer Häufigkeit einen besonderen Schwerpunkt für die Unfallversicherungsträger dar. Um diesen Herausforderungen erfolgreich begegnen zu können, ist ein Konzept notwendig, das die Bereiche Forschung, klinische Versorgung, Optimierung von Prävention, Rehabilitation und Stärkung der Individualprävention umfasst. Folgende Handlungsfelder wurden in einem ersten Schritt für das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) ausgewählt:
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Handlungsfeld 1 BK-Nr. 5103 "Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung", Generierung von neuen Erkenntnissen zu Hautkrebs (Basalzellkarzinome und Plattenepithelkarzinome) nach beruflicher UV-Exposition
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Handlungsfeld 2 BK-Nr. 5101 "Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können".
Qualitätssicherung der Diagnostik von beruflichen Typ-I Allergien durch Verbesserung, Standardisierung und dauerhafte Optimierung und Verfügbarkeit der Allergentestungen für berufsbedingte allergische Erkrankungen.
Aktivitäten/Methoden:
Handlungsfeld 1:
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Durchführung von Machbarkeitsstudien zur Datengewinnung bezüglich berufsgruppenbezogener erhöhter Risiken und der Aufdeckung besonderer Kriterien, die eventuell zur Differenzierung zwischen arbeitsbedingten, genetisch- oder freizeitbedingten Basalzellkarzinomen, führen könnten, in Kollektiven mit anerkannter BK 5103.
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Untersuchung der gleichen Kollektive im Hinblick auf die Umwandlung der aktinischen Keratosen in Plattenepithelkarzinome.
Handlungsfeld 2:
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Erstellung einer Prioritätenliste der zu erstellenden Allergenextrakte im Hinblick auf die Relevanz für die Unfallversicherungsträger, Erarbeitung von SOPs und Qualitätsstandards für die Herstellung von Allergenextrakten, Einsatz der Extrakte für den serologischen IgE-Nachweis, Validierung der Extrakte mittels in-vivo-Hauttestungen in der Praxis sowie
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Herstellung standardisierter, validierter Testextrakte, die für den anfordernden Gutachter verfügbar sind, im Einklang mit dem Arzneimittelgesetz.
Stand:
12.04.2024