An dieser Stelle werden häufig gestellte Fragen zur GESTIS-Stoffdatenbank beantwortet.
Die Fragen wurden in folgende Themengruppen eingeordnet:
III. Fragen zur Aktualität der Daten
I. Allgemeine Fragen |
1. Was ist die GESTIS-Stoffdatenbank und welche Informationen enthält sie?
Die GESTIS-Stoffdatenbank ist eine Faktendatenbank im Internet mit Informationen zu ca. 8800 chemischen Stoffen, die in erster Linie von den Unfallversicherungsträgern und ihren Mitgliedsbetrieben für ihre Präventionsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz verwendet wird. Die GESTIS-Stoffdatenbank ist für die Allgemeinheit verfügbar und kann von allen kostenfrei genutzt werden. Schwerpunkte sind: Aufnahmewege und Wirkungen von Gefahrstoffen auf den Menschen, technische Schutzmaßnahmen einschließlich Brandschutz, Lagerung und Entsorgung, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen, Verhalten im Gefahrfall einschließlich Erster Hilfe, physikalisch-chemische Daten, gefährliche chemische Reaktionen sowie Einstufung, Kennzeichnung, gesetzliche Regelungen und Vorschriften.
Praxisnähe, Vorschriftenkonformität und fortlaufende Aktualisierung sowie die Verfügbarkeit ausführlicher, allgemeinverständlicher arbeitsmedizinischer Informationen zeichnen die GESTIS-Stoffdatenbank aus.
2. Sind in der GESTIS-Stoffdatenbank auch Informationen über Stoffgemische enthalten?
NEIN. In der Regel werden in der GESTIS-Stoffdatenbank nur Informationen zu Reinstoffen bereitgestellt.
3. Ist für die Nutzung der GESTIS-Stoffdatenbank eine Registrierung notwendig?
NEIN. Die Nutzung der GESTIS-Stoffdatenbank erfordert keine Registrierung.
4. Welche Bedeutung hat die ZVG-Nummer?
Die ZVG-Nummer ist eine eindeutige Identifikationsnummer für ein GESTIS-Stoffdatenblatt. Sie besteht aus 4-6 Ziffern.
Die ZVG-Nummer ist zudem ein Teil der Syntax bei der Verlinkung auf ein bestimmtes Datenblatt. Eine Tabelle (XLSX, 1,0 MB) mit einer Gegenüberstellung von Stoffname, ZVG-Nummer, CAS-Nummer, EG-Nummer und INDEX-Nummer kann auf der Seite Tipps & Tricks zur GESTIS-Stoffdatenbank heruntergeladen werden.
5. Gibt es eine Übersicht über alle Stoffe, die in der GESTIS-Stoffdatenbank enthalten sind?
Eine Tabelle (XLSX, 1,0 MB) mit einer Gegenüberstellung von Stoffname, ZVG-Nummer, CAS-Nummer, EG-Nummer und INDEX-Nummer kann auf der Seite Tipps & Tricks zur GESTIS-Stoffdatenbank im Abschnitt ZVG-Nummer heruntergeladen werden. Die Datei enthält bereits die fertigen Links zum jeweiligen Stoffdatenblatt.
6. Welche Bedeutung haben die Stoffgruppenschlüssel?
Die Stoffgruppenschlüssel sind datenbankinterne Codierungen, die die chemische Struktur der Stoffe beschreiben. Sie lassen sich verwenden, um nach Informationen zu einer bestimmten Stoffgruppe zu suchen.
Beispiel: Recherche aller Sulfide: Man ruft einen Stoff dieser Gruppe auf, z. B. Natriumsulfid, und liest den Stoffgruppenschlüssel 131100 ab. Diesen gibt man dann in das Suchfeld "Volltextsuche" ein und erhält eine Trefferliste, die alle hier erfassten Sulfide enthält.
7. Welche Voraussetzungen muss ein Stoff erfüllen, damit er in die GESTIS-Stoffdatenbank aufgenommen wird?
Stoffe, die Gegenstand gesetzlicher Regelungen (CLP-Verordnung, Anhang VI, Tabelle 3; Arbeitsplatzgrenzwerte nach TRGS 900; KMR-Einstufungen nach TRGS 905) sind oder in erheblichen Mengen zum Einsatz kommen, werden immer in die GESTIS-Stoffdatenbank aufgenommen. In begrenztem Umfang können auch Anfragen von Nutzenden zur Aufnahme und Bearbeitung weiterer Stoffe führen, wenn die Datenlage ausreichend ist.
II. Fragen zur Suche |
8. Welche Suchmöglichkeiten gibt es bei der GESTIS-Stoffdatenbank?
Über die Suchmaske der GESTIS-Stoffdatenbank lassen sich Stoffdatenblätter durch Eingabe der Stoffnamen oder Namensfragmente suchen. Außerdem kann die Suche über die Summenformeln oder Identifikationsnummern wie ZVG-Nummern, EG-Nummern, Index-, UN- oder die CAS-Nummern erfolgen. Da die GESTIS-Stoffdatenbank überwiegend Informationen zu Reinstoffen enthält, empfiehlt sich die Suche über die CAS-Nummer.
Nach einer Stoffgruppe kann über den Stoffgruppenschlüssel (siehe Frage 6) gesucht werden. Weitere Hinweise finden sich unter "Tipps & Tricks".
9. Ist ein Stoff ungefährlich, wenn ich ihn nicht in der GESTIS-Stoffdatenbank finde?
NEIN. Aufgrund der Vielzahl chemischer Verbindungen können nicht alle Stoffe in der GESTIS-Stoffdatenbank aufgenommen werden. Daher lässt sich aus dem Fehlen eines Stoffes nicht schließen, dass der gesuchte Stoff ungefährlich ist.
10. Warum findet man nicht bei allen Stoffen Angaben zu "Arbeitsmedizin und Erste Hilfe"?
Für rund 2560 der in der GESTIS-Stoffdatenbank enthaltenen über 8800 Stoffe liegen Angaben zur Arbeitsmedizin und Ersten Hilfe vor. Der Datenbestand wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Jedoch ist es aufgrund der oft ungenügenden Datenlage nicht für alle Stoffe möglich, diese Informationen bereitzustellen.
III. Fragen zur Aktualität der Daten |
11. Die Angaben im Sicherheitsdatenblatt unseres Lieferanten stimmen nicht mit denen in der GESTIS-Stoffdatenbank überein, obwohl diese Firma zitiert wird. Wie kann das sein?
Die Hersteller sind verpflichtet, bei neuen Erkenntnissen ihre Sicherheitsdatenblätter anzupassen. Das GESTIS-Team überprüft in regelmäßigen Abständen die Aktualität dieser Angaben. Eine zeitgleiche Anpassung in der GESTIS-Stoffdatenbank kann aber nicht gewährleistet werden. Weitere Informationen zum Änderungsstatus finden Sie auf der Seite Tipps & Tricks zur GESTIS-Stoffdatenbank.
12. Wie lange dauert es, bis Regelungsdaten - wie z. B. ein neuer Arbeitsplatzgrenzwert der TRGS 900 - nach Veröffentlichung in einem GESTIS-Datenblatt sichtbar werden?
Alle Regelungsdaten der TRGS 900, 903, 905, 906 und 907 erscheinen in der GESTIS-Stoffdatenbank in der Regel unmittelbar nach der Veröffentlichung.
13. Wie aktuell sind die Einstufungen in der GESTIS-Stoffdatenbank?
Am Ende des Bereichs EU-GHS-EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG werden der Stand des Sicherheitsdatenblattes, aus dem die Einstufung zitiert wurde, sowie das Jahr der letzten Überprüfung angegeben. Die Einstufungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
14. Wie aktuell sind die Dossiers zur Arbeitsmedizin und Ersten Hilfe?
Das Datum der letzten Bearbeitung der Bereiche Arbeitsmedizin und Erste Hilfe wird jeweils am Ende des Kapitels im Datenblatt angegeben.
15. Wo kann das Datum der letztmaligen Überarbeitung eines GESTIS-Stoffdatenblatts eingesehen werden?
Für ein Stoffdatenblatt gibt es kein einheitliches Überarbeitungsdatum. Aktualisierungen erfolgen themenspezifisch, nicht stoffspezifisch. In einigen Kapiteln (GHS-Einstufung, Arbeitsmedizin und Erste Hilfe) wird das Datum der letzten Aktualisierung gesondert aufgeführt.
IV. Fragen zur Einstufung |
16. Wieso steht im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers eine andere Einstufung als in der GESTIS-Stoffdatenbank?
Gemäß Artikel 4 der CLP-Verordnung ist der Hersteller bzw. der Importeur für die Einstufung eines Stoffes verantwortlich. Dieser muss die Einstufung aufgrund der gefährlichen Eigenschaften eines Stoffes entsprechend den Kriterien der CLP-Verordnung vornehmen. Mitunter kommen bei dieser Prüfung verschiedene Hersteller zu voneinander abweichenden Ergebnissen, was zu unterschiedlichen Einstufungen desselben Stoffes führt (vgl. Frage 18). Zudem können geringfügige Unterschiede in der Zusammensetzung des Stoffes (z. B. durch Verunreinigungen) unter Umständen zu einer Modifizierung der Einstufung durch die Hersteller führen.
Für die Einstufungen in der GESTIS-Stoffdatenbank werden verschiedene Quellen ausgewertet:
Die in der GESTIS-Stoffdatenbank zitierten Einstufungen werden durch das GESTIS-Team bzgl. der bestmöglichen Übereinstimmung mit den zur Verfügung stehenden Daten (z. B. physikalisch-chemische Daten, toxikologische Daten, Arbeitsmedizin) ausgewählt.
17. Warum kann sich die Einstufung in der GESTIS-Stoffdatenbank von der Einstufung nach CLP-Verordnung Anhang VI, Tabelle 3, unterscheiden?
Seit Inkrafttreten der CLP-Verordnung liegt die Verantwortung für die Einstufung beim Hersteller oder Importeur. Bei den Stoffen, die in Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet sind, müssen die dort angegebenen Einstufungen übernommen, aber ggf. ergänzt werden, wenn weitere Erkenntnisse bzgl. weiterer Gefahren vorliegen (Artikel 4 (3) CLP-Verordnung).
Darüber hinaus sind einige der in Anhang VI der CLP-Verordnung gelisteten Einstufungen mit einem * gekennzeichnet. Dabei handelt es sich um sogenannte Mindesteinstufungen. Bei einer solchen Mindesteinstufung muss der Hersteller prüfen, ob eine Verschärfung der angegebenen Einstufung bzgl. dieser Gefahr geboten ist.
In der GESTIS-Stoffdatenbank werden in diesen Fällen die ergänzten und/oder verschärften Einstufungen der Hersteller zitiert.
18. Warum gibt es bei verschiedenen Herstellern abweichende Einstufungen zu gleichen Stoffen?
Der Hersteller bzw. der Importeur ist dafür verantwortlich, die Einstufung eines Stoffes aufgrund seiner gefährlichen Eigenschaften entsprechend den Kriterien der CLP-Verordnung festzulegen. Dabei kommen unterschiedliche Hersteller oft zu abweichenden Ergebnissen (vgl. Frage 16).
Folgende Ursachen sind möglich:
19. Sind die Einstufungen in der GESTIS-Stoffdatenbank rechtsverbindlich?
NEIN. Die in der GESTIS-Stoffdatenbank zitierten Einstufungen sind nicht rechtsverbindlich.
V. Fragen zu den Nutzungsbedingungen |
20. Darf ich einzelne Datenblätter oder die komplette GESTIS-Stoffdatenbank downloaden und online stellen oder für interne Zwecke nutzen?
Die Nutzungsbedingungen gestatten weder eine kommerzielle Nutzung der Daten noch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Stoffdaten in andere Informationssysteme. Daher ist weder der komplette Download noch die Weitergabe bzw. das Online-Stellen von PDF-Stoffdatenblättern erlaubt. Die Weiterverwendung der PDFs ist im Übrigen auch nicht sinnvoll, da sie nicht aktualisiert werden und rasch veraltet sind. Gerne können Sie jedoch die Möglichkeit der Verlinkung von GESTIS-Stoffdatenblättern in Websites und Apps ohne Genehmigung nutzen. Diese Links rufen stets die aktuellen Stoffdatenblätter auf.
21. Wie zitiere ich aus Datenblättern der GESTIS-Stoffdatenbank?
Es wird folgende Zitierweise vorgeschlagen (Beispiel Benzol):
"Eintrag zu Benzol in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 20. Januar 2022, https://gestis.dguv.de/data?name=010060"
22. Darf auf Stoffdatenblätter der GESTIS-Stoffdatenbank verlinkt werden?
JA. Alle Informationen zur Verlinkung finden Sie hier.
23. Meine IP-Adresse ist gesperrt und ich habe keinen Zugriff mehr auf die GESTIS-Stoffdatenbank. Kann ich wieder freigeschaltet werden?
Eine Entsperrung der IP-Adresse ist nach Prüfung möglich. Hierzu folgen Sie den Anweisungen des Sperrbildschirms und senden uns eine E-Mail unter Nennung ihrer IP-Adresse und des Nutzungsverhaltens vor der Sperrung.
VI. Technische Fragen |
24. Können Sie uns die GESTIS-Stoffdatenblätter in einem anderen Dateiformat oder per Schnittstelle zur Verfügung stellen?
NEIN. Die Nutzungsbedingungen der GESTIS-Stoffdatenbank schließen eine Massendatenübernahme in andere Informationssysteme aus.
Die einzig mögliche Verknüpfung ist die Verlinkung auf die einzelnen Stoffdatenblätter in der Datenbank. Auf unserer Website finden Sie die Syntax zur Verlinkung. Durch das Verlinken greifen Sie auch immer auf den aktuellen Stand der Datenblätter zu.
25. Welche Endgeräte können zur Nutzung der GESTIS-Stoffdatenbank verwendet werden?
Die GESTIS-Stoffdatenbank ist auf Desktoprechnern und auf gängigen mobilen Endgeräten nutzbar.
26. Welche Browser werden unterstützt?
Die GESTIS-Stoffdatenbank ist sowohl mit den gängigen modernen Desktop- als auch Mobilbrowsern kompatibel (z. B. Chrome, Mozilla Firefox). Bei der Nutzung älterer Browser bzw. Versionen können Darstellungsprobleme entstehen.
Sollte Ihre Browserversion nicht unterstützt werden, wird eine Meldung im Browser angezeigt. Hier kann ein Update oder Wechsel zu einem gängigen Browser helfen.
VII. Kontakt und Feedback |
27. Auf welchen Wegen kann mit dem GESTIS-Team Kontakt aufgenommen werden?
Wir freuen uns über Ihr Feedback. Gerne können Sie uns per Telefon oder per E-Mail kontaktieren.
Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Abteilung Expositions- und Risikobewertung
Dr. Susanne Zöllner
Alte Heerstraße 111
53757 Sankt Augustin
Telefon:
M. Sc. Dr. Conrad Wagner
+49 30 13001-3148
Dipl.-Lab.-Chem. Jutta Cramer
+49 30 13001-3142
Dipl.-Biol. Amélia Veloso
+49 30 13001-3144
Dipl.-Chem. Dr. Caroline von Oppen
+49 30 13001-3145
Dipl.-Chem.-Ing. Jörg Mosel
+49 30 13001-3143
Dipl.-Chem. Karin Braun-Mai
+49 30 13001-3141
Dipl.-Chem. Ina Krieger
+49 30 13001-3147