Eine fachkundige Person hat genügend Kenntnisse, um die ihr übertragenen Aufgaben (z. B. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatzmessungen) auszuüben. Die Fachkunde wird erreicht durch
Nach Gefahrstoffverordnung können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt fachkundig sein, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.