Hautreinigung

Gebotszeichen

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Gebotszeichen M011: Hände waschen

Die Hautreinigung muss so gründlich wie notwendig und so schonend wie möglich durchgeführt werden. Die Zusammensetzung der Reinigungsmittel muss auf die Art und den Grad der Verschmutzung abgestimmt sein.

Ein Hautreinigungsmittel kann aus bis zu drei wesentlichen Bausteinen bestehen, deren Reinigungswirkung auf unterschiedlichen Prinzipien beruht. Diese wesentlichen Bausteine sind:

  • Tenside bzw. waschaktive Substanzen
  • Reibemittel
  • Lösemittel.

Grundsätzlich sollte zunächst das mildeste Hautreinigungsmittel (waschaktive Substanzen) verwendet werden. Nur wenn dessen Reinigungswirkung nicht ausreichend ist, kann auf reibemittelhaltige Hautreiniger nicht verzichtet werden. Reinigungsmittel, die Sand und Holzmehl enthalten, sollten nicht eingesetzt werden, da ihre Anwendung zu einer mechanischen Hautbelastung führen kann.

Lösemittelhaltige Hautreinigungsmittel sind nur bei hartnäckigen Verschmutzungen (Lacke, Klebstoffe) anzuwenden und deshalb bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen nicht erforderlich. Industriereiniger wie z. B. Verdünner, Waschbenzin, Kaltreiniger oder Ottokraftstoff sind zur Hautreinigung nicht zulässig. Die Hautreinigung mit Kühlschmierstoff selbst ist selbstverständlich ebenfalls zu unterlassen.

Im Übrigen sollten die Hände möglichst mit handwarmem Wasser gewaschen und jedes Mal gut abgetrocknet werden. Dabei sollten nur saugfähige und saubere Handtücher aus Textil oder Papier verwendet werden. Eine Trocknung mit Heißluft kann nicht empfohlen werden.

Da der Verschmutzungsgrad in Abhängigkeit vom Arbeitsverfahren unterschiedlich sein kann, sind entsprechend stärkere und mildere Reinigungsmittel anzubieten.

Literatur/Informationen/Links

DGUV Information 209-022 (bisher BGI 658) "Hautschutz in Metallbetrieben"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen