Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist eine Präventivmaßnahme; diese müssen regelmäßig vor Arbeitsbeginn benutzt werden, um die Haut gesund zu erhalten. Auswahl und Anwendung der Hautschutzmittel sollten unter fachlicher Beratung, z. B. durch betriebsärztliches Personal, den Hautschutzmittelhersteller oder den Unfallversicherungsträger erfolgen.
Sofern die Herstellerfirma die Wirksamkeit der einzelnen Produkte nicht speziell nachweist, kann man sich am "O/W-W/O-Prinzip" orientieren:
Einige Herstellerfirmen bieten auch Hautschutzmittel an, die sich nicht an dem genannten Prinzip orientieren:
Bei Tätigkeiten mit wechselnden Gefahrstoffen wird ansonsten der Einsatz von Produkten mit einem dualistischen Wirkprinzip erforderlich, da ständiges Händewaschen und wechselndes Auftragen der unterschiedlichen Hautschutzmittel nicht zumutbar ist.
Bei der Auswahl von Hautschutzpräparaten sind Herstellerfirmen zu bevorzugen, die ihre Produkte gemäß der "International Nomenclature of Cosmetic Ingredients" (INCI) ausreichend deklarieren. Bei Allergien oder empfindlicher Haut besteht die Möglichkeit, dass Hautschutzprodukte nicht vertragen werden. Die Ursache sollte mit ärztlicher Hilfe geklärt werden.
TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
DGUV Information 209-022 (bisher BGI 658) "Hautschutz in Metallbetrieben"