Das Vorhandensein von freiem Wasser ist die Grundvoraussetzung für das Wachstum von Lebewesen. Daher unterliegen auch in industriellen Produktions- und Fertigungsstätten wässrige Medien bzw. wasserführende Systeme einer natürlichen Besiedlung mit Mikroorganismen (z. B. Bakterien, Schimmelpilze und Hefen). Im Hinblick auf technische Abläufe und die Gesundheit von Beschäftigten ist das Ziel nicht, eine absolute "Keimfreiheit" zu erreichen, sondern vielmehr die Vermeidung eines kritischen Zustandes.
Eine Messverpflichtung zur Bestimmung von Mikroorganismen (Biologischen Arbeitsstoffen, Biostoffen) besteht nicht, weder nach Biostoffverordnung noch nach anderen staatlichen Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger. Ebenso gibt es weder einen arbeitsmedizinisch-hygienisch noch technisch begründeten Richtwert für die Keimbelastung von wassergemischten Kühlschmierstoffen.
Durch den regelmäßigen und korrekten Einsatz von Eintauchprobenträgern (Dip-Slides) ist eine Verlaufskontrolle der mikrobiologischen Besiedlung von wassergemischten Kühlschmierstoffen möglich. Bei Anwendung der Dip-Slides ist auf eine korrekte Handhabung (s. "Richtiger Umgang mit Dip-Slides – Wachstumsverlaufskontrolle von Mikroorganismen in wassergemischten KSS" im Downloadbereich) durch fachlich geeignetes Personal (z. B. Kühlschmierstoff-Fachkundige) zu achten.
DGUV Information 209-051 (bisher BGI/GUV-I 762) "Keimbelastung wassergemischter Kühlschmierstoffe"