Das Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes oder eines Gemischs dient der Weitergabe von Sicherheitsinformationen zwischen Herstellerfirma, Inverkehrbringenden, Lieferfirma und nachgeschaltetem Anwender/Anwenderin. Mithilfe des Sicherheitsdatenblattes soll der nachgeschaltete Anwender die Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit dem Stoff oder dem Gemisch auftreten können, beurteilen und alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz treffen können:
Sicherheitsdatenblätter müssen für alle Stoffe und Gemische zur Verfügung gestellt werden, die nach den Kriterien der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind. Auch für Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar sind, muss ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden, und zwar kostenlos für den nachgeschalteten Anwender. Wird ein Sicherheitsdatenblatt aufgrund wichtiger neuer Informationen im Zusammenhang mit der Sicherheit, dem Gesundheitsschutz und der Umwelt überarbeitet, so erhält der nachgeschaltete Anwender kostenlos eine aktualisierte Fassung.
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden durch die REACH-Verordnung geregelt und durch die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der European Chemicals Agency (ECHA) konkretisiert.
Entsprechend der REACH-Verordnung muss das Sicherheitsdatenblatt in einfacher, klarer und präziser Sprache geschrieben sein und die in der Tabelle aufgelisteten Abschnitte enthalten. Zudem muss das Datum der Erstellung bzw. der Überarbeitung ersichtlich sein.
Tabelle: Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes
Abschnitt | Titel | Inhalt |
1 | Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens | Produktidentifikator; Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird; Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt; Notrufnummer |
2 | Mögliche Gefahren | Einstufung des Stoffs oder des Gemischs, gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008; Kennzeichnungselemente; Gefahren- und Sicherheitshinweise; Sonstige Gefahren |
3 | Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen | Chemische Identität der Bestandteile einschließlich Verunreinigungen und stabilisierender Zusatzstoffe mit prozentualem Anteil im Stoff oder Gemisch und Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 |
4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen | Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen für ungeschulte Hilfeleistenden ohne besondere Ausrüstung und ohne eine große Auswahl an Arzneimitteln; Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen; Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | Löschmittel; Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren; Hinweise für die Brandbekämpfung (z. B. besondere Schutzausrüstung) |
6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren; Umweltschutzmaßnahmen; Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung |
7 | Handhabung und Lagerung | Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung; Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten; Spezifische Endanwendungen |
8 | Begrenzung und Überwachung der Exposition/ Persönliche Schutzausrüstung | Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz; Angaben über Überwachungsverfahren; Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung; Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition |
9 | Physikalische und chemische Eigenschaften | Aussehen, Geruch, Geruchsschwelle, pH-Wert, Schmelzpunkt/Gefrierpunkt, Siedebeginn/Siedebereich, Flammpunkt, Verdampfungsgeschwindigkeit, Entzündbarkeit (fest, gasförmig), obere/untere Entzündbarkeits- oder Explosionsgrenzen, Dampfdruck, Dampfdichte, relative Dichte, Löslichkeit(en), Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser, Selbstentzündungstemperatur, Zersetzungstemperatur, Viskosität, explosive Eigenschaften, oxidierende Eigenschaften |
10 | Stabilität und Reaktivität | Reaktivität; Chemische Stabilität in Abhängigkeit von den Verwendungsbedingungen; Möglichkeit gefährlicher Reaktionen; Zu vermeidende Bedingungen; Unverträgliche Materialien; Gefährliche Zersetzungsprodukte |
11 | Toxikologische Angaben | Akute Toxizität; Ätz-/Reizwirkung auf die Haut; Schwere Augenschädigung/-reizung; Sensibilisierung der Atemwege/Haut; Keimzell-Mutagenität; Karzinogenität; Reproduktionstoxizität; Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition; Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition; Aspirationsgefahr |
12 | Umweltbezogene Angaben | Umwelttoxizität; Persistenz und Abbaubarkeit; Bioakkumulationspotenzial; Mobilität im Boden; Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung |
13 | Hinweise zur Entsorgung | Verfahren zur Abfallbehandlung |
14 | Angaben zum Transport | |
15 | Rechtsvorschriften | Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch; Stoffsicherheitsbeurteilung |
16 | Sonstige Angaben |
Bei identischen physikalisch-chemischen, sicherheitstechnischen, toxischen und ökotoxischen Eigenschaften von Gemischen reicht ein Gruppen-Sicherheitsdatenblatt aus, das alle Informationen enthält, die dem Anwender eine eindeutige Identifizierung und einen sicheren Umgang ermöglichen.
Sollten dennoch Fragen zu Gefährdungen bei Tätigkeiten mit den Stoffen oder Gemischen offen bleiben, kann der Anwender eine gezielte Anfrage an die Hersteller- oder Lieferfirma stellen.
Das Sicherheitsdatenblatt wird durch Expositionsszenarien erweitert. Diese beschreiben die Maßnahmen, mit denen im Rahmen der identifizierten Verwendung des Stoffes oder des Gemisches die damit verbundenen Risiken beherrscht werden können. Expositionsszenarien enthalten einerseits Hinweise zur Verwendung wie z. B. Dauer und Häufigkeit der Anwendung, verwendete Mengen, Verfahrenstemperatur oder pH-Wert und andererseits Informationen zu den erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen wie z. B. lokale Absaugung, bestimmte Art von Handschuhen, Abwasser- und Abgasbehandlung. Diese Expositionsszenarien müssen den nachgeschalteten Anwendern zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt übergeben werden.