Unter standardisierten Arbeitsverfahren nach Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 versteht man:
Die standardisierten Arbeitsverfahren müssen bezüglich des Regelwerks und wissenschaftlicher Erkenntnisse aktuell und auf die zu beurteilende Tätigkeit unmittelbar übertragbar sein.
Die Verwendung standardisierter Arbeitsverfahren entbindet nicht
Neben den standardisierten Arbeitsverfahren müssen weitere Informationen, die möglicherweise vorliegen (z. B. Ergebnisse aus arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, eingesetzte Produktmenge, Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen), berücksichtigt werden.
Als standardisierte Arbeitsverfahren bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen kommen folgende Empfehlungen der Unfallversicherungsträger in Betracht:
TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
TRGS 420 "Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Exposition"
IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung – Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung"
DUGV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"
DGUV Information 213-724 (bisher BGI/GUV-I 790-024) "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Hartmetallarbeitsplätze"
DGUV Information 213-726 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG)"