Laserdrucker und Kopierer sind aus dem modernen Büroalltag kaum mehr wegzudenken. Bedingt durch ihr Druckprinzip setzen die Geräte Schadstoffe frei. Für sicheres und gesundes Arbeiten ist es daher wichtig, schadstoffarme Geräte einzusetzen. Besonders emissionsarme Geräte sind an dem Umweltzeichen Blauer Engel erkennbar. Voraussetzung für diese Kennzeichnung sind Geräteprüfungen durch unabhängige Prüfinstitute wie das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA). Im Rahmen dieser Prüfung werden die Schadstoffemissionen der Geräte ermittelt und nach strengen Kriterien bewertet. Eine Übersicht über schadstoffarme, geprüfte Geräte findet sich auf den Internetseiten des Blauen Engels.
Obwohl schadstoffarme Geräte verfügbar sind, werden Laserdrucker immer wieder als "Schadstoffschleudern" bezeichnet. Oftmals werden Informationen verbreitet und miteinander verknüpft, die teilweise zu unhaltbaren Aussagen führen. Zum Beispiel wurde in einigen Tonerpulvern Benzol nachgewiesen. Benzol ist krebserzeugend. Daraus wird gefolgert: Druckeremissionen sind krebserzeugend. Auch in den Medien wurde und wird immer wieder über Laserdruckeremissionen berichtet. Meldungen, wie die vom März 2010, wonach es einem Forscherteam gelungen sei, "Schäden an menschlichen Lungenzellen durch Druckeremissionen nachzuweisen", sorgen für Schlagzeilen und öffentliche Diskussionen. Nachvollziehbare wissenschaftliche Begründungen für derartige Aussagen werden in der Regel jedoch nicht geliefert. Ergebnisse jahrelanger wissenschaftlicher Untersuchungen sowie Prüfergebnisse mehrerer Prüfinstitute einschließlich des IFA wurden und werden häufig außer Acht gelassen. So hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Frühjahr 2008 die Ergebnisse einer Untersuchung vorgestellt, in der in einer Vielzahl von Büros Messungen von Staub und organischen Stoffen erfolgten und auch Personen untersucht wurden, die sich teilweise als "Tonerstaub geschädigt" bezeichneten. Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Emissionen aus Laserdruckern und den Erkrankungen konnte durch diese Pilotstudie nicht hergestellt werden. Allerdings sahen die Verfasser weiteren Forschungsbedarf.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat deshalb im Rahmen ihrer Forschungsförderung ein Untersuchungsprojekt an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und an das Institut und Poliklinik für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin, Klinikum der Ludwigs-Maximilians-Universität München vergeben. Bei dem Projekt "Untersuchung möglicher gesundheitlicher Gefährdungen durch Drucker- und Kopierer-Emissionen" handelt es sich um eine Humanstudie, die das Auftreten gesundheitlicher Effekte als Folge einer Exposition gegenüber Tonerstäuben oder bei Kopier- oder Druckvorgängen wissenschaftlich untersuchte. Dazu wurden freiwillige Probanden (23 Kontrollpersonen, 15 betroffene Personen, 14 Asthmatiker) unter definierten Bedingungen in einer Expositionskammer gegenüber Laserdruckeremissionen exponiert. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass die Ergebnisse der auf einem breiten Spektrum von Verfahren und Probanden basierenden Studie nicht dafür sprechen, dass die Exposition gegenüber hohen Laserdruckeremissionen einen objektivierbaren, den berichteten Erkrankungen entsprechenden Krankheitsprozess auf den Weg bringt.
Ein viel diskutierter Vorschlag zur Verringerung der Emissionen aus Laserdruckern lautet "Nachrüstung mit Filtern". Nachrüstfilter werden üblicherweise mit Klebestreifen auf der Ventilationsöffnung des Druckers angebracht – dort können sie die Partikelemission verringern. Drucker verfügen zumeist nicht nur über mehrere Öffnungen, sondern in jedem Fall auch über ein Papierausgabefach. Papierausgabefächer sind nach Erfahrungen des IFA in der Regel eine wesentliche Quelle von Partikelemissionen. Naturgemäß lassen sich Papierausgabefächer nicht mit Filtern versehen, sodass ihr Anteil an der Emission sich durch Nachrüstfilter nicht reduzieren lässt.
Auch das Umweltbundesamt ist der Frage nachgegangen, ob Nachrüstfilter zur Abscheidung ultrafeiner Partikel geeignet sind. Es kommt zum Ergebnis, dass Filter nicht uneingeschränkt zu empfehlen sind: "Nachrüstfilter lösen das Problem der Partikelemissionen aus Druckern nicht generell." Es muss sehr genau betrachtet werden, welches Filter verwendet wird, da nicht alle Filter wirken. "Zudem sind Empfehlungen für Anwender, welcher Filtertyp zu welchem Drucker passt, bislang teilweise mangelhaft."
Die Schwerpunkte der bisherigen Untersuchungen im IFA lagen bei den Stoffen, wie sie vom Drucksystem – bestehend aus Drucker, Toner und Papier – freigesetzt werden. Dazu gehören Staub, Ozon und organische Verbindungen wie Benzol und Styrol. Es zeigte sich, dass moderne Laserdrucker, die die Prüfung nach RAL-UZ 171 bestanden haben, nur sehr geringe Mengen an Stoffen freisetzen. Insbesondere wurde
Informationen über das Prüfverfahren einschließlich der Prüfanforderungen liefert die Vergabegrundlage für das Umweltzeichen "Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171)". Alle danach positiv geprüften Geräte sind in einer Liste aufgeführt.
Neben der Stofffreisetzung während des Druckens sind auch die Emissionen beim Tonerkartuschen-Wechsel und die Aufstellung der Geräte zu beachten. Hinweise zu Betrieb, Reinigung und Wartung beim Tonerkartuschen-Wechsel geben die " Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Laserdruckern (PDF, 111 kB, nicht barrierefrei) ".
Wie Laserdrucker sicher betrieben werden können, beschreibt die DGUV Information 215-421 (bisher: BGI 820). Zu beachten ist, dass ein von mehreren Beschäftigten gemeinsam genutzter Drucker, der neben einem Arbeitsplatz aufgestellt ist, zu gegenseitigen Störungen im Arbeitsablauf führen kann. Daher ist zu überlegen, ob hier ein Arbeitsplatzdrucker notwendig ist oder ob auf einen zentralen Arbeitsgruppendrucker zurückgegriffen werden kann. Dies führt bei den Beschäftigten zu zusätzlicher Bewegung, die den Kreislauf aktiviert und einseitiger Beanspruchung am Arbeitsplatz entgegenwirkt.
Empfehlungen für den sicheren Umgang mit Laserdruckern (PDF, 111 kB, nicht barrierefrei)
DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
Mit den Inhalten der zurückgezogenen DGUV Informationen 215-421 und 215-499 "Laserdrucker - sicher betreiben"
Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171, Liste der positiv geprüften Geräte beim Blauen Engel)
Projekt: Untersuchung möglicher gesundheitlicher Gefährdungen durch Drucker- und Kopiereremissionen, Teilvorhaben LMU: Exposition von Probanden in einer Klimakammer