Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Webanwendung MaSeM

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Softwareprogramme im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 19.06.2023) gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Webanwendung MaSeM: https://masem-qs.ifa.dguv.de

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 16.05.2023 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Prüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

  • MaSeM kann aktuell nicht ohne Maus bedient werden.
  • MaSeM ist eine Experten-Software des IFA. Daher benötigt die Benutzung nach Möglichkeit Erfahrung mit Maschinen. Die Software ist für einen kleinen Anwenderkreis mit entsprechenden Kenntnissen konzipiert und nicht für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen ausgelegt.
  • MaSeM und die darin enthaltenen Texte sind nicht in Leichter Sprache verfügbar.
  • MaSeM und die darin enthaltenen Texte sind nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.06.2023 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpersonen

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