Warum Chemikalienschutzhandschuhe?

Beschichtung einer CD-ROM

Praktische Arbeit mit Chemikalienschutzhandschuhen
Bild: IFA

Die menschliche Haut bietet natürlichen Schutz vor äußeren Einflüssen – leider häufig nur unzureichend. Deshalb benötigen wir beispielsweise nicht nur wärmende, sondern gelegentlich auch vor stofflichen Einwirkungen schützende Kleidung. Stoffliche Einwirkungen reichen von Feuchtigkeit bis zu Chemikalien mit unterschiedlichsten Eigenschaften.

Durch Chemikalien entstehende Belastung muss nicht immer offensichtlich sein, wie etwa bei einer akuten Verätzung. Sie kann auch schleichend mit Hautirritationen beginnen und über eine Sensibilisierung bis hin zur schweren Hautschädigung führen. Auch subjektiv als ungefährlich eingestufte Substanzen, wie z. B. Reinigungsmittel, können bei lang andauerndem oder häufig wiederkehrendem Hautkontakt zu Hautproblemen führen. Im Beruf und auch im Haushalt müssen deshalb insbesondere die Hände bei Tätigkeiten mit chemischen Substanzen geschützt werden. Reichen Hautpflege oder Hautschutzmittel für den Schutz der Haut nicht aus, muss man Chemikalienschutzhandschuhe tragen. Doch hier steht der Anwender in der Praxis vor einem Problem.

Chemikalienschutzhandschuhe schützen nicht vor jeder Chemikalie

Chemikalienschutzhandschuhe können die Haut nur dann schützen, wenn sie

  • "dicht" gegenüber der jeweiligen Chemikalie sind (Penetration),
  • "beständig" gegenüber der Chemikalie sind (Degradation) und es zu keiner Materialzerstörung kommen kann,
  • einer Durchdringung (Permeation) widerstehen.

Die Permeation durch Handschuhmaterialien hindurch hängt nicht nur von den Material- und Stoffeigenschaften, sondern auch von der Materialdicke ab. Ihr sind bei Chemikalienschutzhandschuhen jedoch Grenzen gesetzt: Zu dicke Handschuhe schränken die Flexibilität der Arbeit ein. Es reicht daher nicht aus, einfach irgendeinen Handschuh zu tragen, sondern man ist - bei bestimmten Tätigkeiten mit Chemikalien - auf umfassende Informationen über die Eignung und die Anwendungsgrenzen der Handschuhe angewiesen.

Wer eine gefährliche Substanz in Verkehr bringt, ist zwar verpflichtet, im Sicherheitsdatenblatt geeignete Chemikalienschutzhandschuhe zu nennen, aber diese Angaben sind für den Nutzer nicht immer befriedigend und nachvollziebar. Dem Anwender in der Praxis bieten die folgenden Seiten eine Hilfestellung bei der Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen sowie Informationen über deren Kennzeichnung und Normung. In der FAQ-Liste finden sich Tipps für die Praxis und Fragen können gestellt werden. Eine Linkliste enthält Hinweise für weiterführende Lektüre und zusätzliche Informationen.


Download

  • "Chemikalien-
    schutzhandschuhe".
    DGUV Information 212-007 (bisher: BGI/GUV-I 868), 06.09. Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sankt Augustin 2009
  • "Benutzung von Schutzhandschuhen".
    DGUV Regel 112-195 (bisher: BGR 195), Ausgabe 4.1994, akt. 10.2007. Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Sankt Augustin 2007
  • Technische Regel für Gefahrstoffe: Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401 ). Ausgabe: Oktober 2022, GMBl (2022) Nr. 40 S. 895-926

Ansprechpartner

Dipl.-Chem. Christoph Thelen

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen

Tel: +49 30 13001-3330
Fax: +49 30 13001-38001