Gehörschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer (IFA-Report 8/2011)

Cover des Reports

Titelseite des IFA-Reports 8/2011

Kurzfassung: Nach Inkrafttreten  der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm- VibrationsArbSchV) im Jahr 2007 sind auch Beschäftigte im Eisenbahnbetrieb (Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer) von den Regelungen zum Tragen von Gehörschutz betroffen. In einem anderen Projekt des Instituts für Arbeitschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wurde ermittelt, dass die Tages-Lärmexpositionspegel vor allem für Lokrangierführer die Auslösewerte der LärmVibrationsArbSchV überschreiten können. Da das Tragen von Gehörschutz die Signalwahrnehmbarkeit einschränken kann, haben die zuständigen Aufsichtsbehörden, das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Landeseisenbahnaufsichten, bisher das Tragen von Gehörschutz im Eisenbahnbetrieb untersagt. Zuerst muss nachgewiesen werden, dass es Gehörschützer gibt, die das Signalhören an diesen Arbeitsplätzen nicht einschränken. Dazu dient das im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit mit der VBG (Präventionsstab ÖPNV/Bahnen) und der Eisenbahn-Unfallkasse entwickelte Auswahlverfahren für Gehörschutz. Das IFA führt eine rechnerische Vorauswahl durch, in die die Spektren der sicherheitsrelevanten Signale und Geräusche sowie von typischen Arbeitsgeräuschen im Eisenbahnbetrieb eingehen. Dieses Verfahren wird bereits seit vielen Jahren – entsprechend  angepasst – für zwei andere Bereiche, in denen ähnliche gesetzliche Einschränkungen für den Einsatz von Gehörschutz gelten, verwendet: im Gleisoberbau und für Fahrzeugführer im öffentlichen Straßenverkehr. Bei Betriebsmessungen wurden verschiedene Beispiele für sicherheitsrelevante Signale und Geräusche sowie Arbeitsgeräusche aufgenommen. In das Rechenverfahren, das auf dem Lautheitsmodell  nach Zwicker beruht, gehen 18 sicherheitsrelevante Signale und Geräusche und zwölf Arbeitsgeräusche ein. Neben der rechnerischen Vorauswahl ist für jeden Beschäftigten eine Hörprobe am Arbeitsplatz durchzuführen. Dazu erarbeitete die projektbegleitende Arbeitsgruppe ein Verfahren.


Weiterer Report zum Thema

Lärmschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer
(IFA-Report 7/2011)

Bibliografische Angaben

Dantscher, S.: Gehörschutz für Eisenbahnfahrzeugführer und Lokrangierführer (IFA-Report 8/2011).
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), Berlin 2011.
ISBN: 978-3-86423-015-8