In der Grenzwerteliste 2024 sind die für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wichtigsten Beurteilungsmaßstäbe für chemische, biologische und physikalische Einwirkungen auf Personen zusammengestellt. Damit wird allen, die sich mit dem Arbeitsschutz befassen, ein einfaches Hilfsmittel an die Hand gegeben, um die am Arbeitsplatz festgestellten Belastungen im Sinne der EU-Richtlinie 89/391/EWG und des Arbeitsschutzgesetzes zu bewerten. Aufgenommen sind solche Beurteilungsmaßstäbe, die im staatlichen Vorschriften- und Regelwerk niedergelegt sind. Existieren für bestimmte Einwirkungen lediglich Angaben in Normen bzw. als arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Veröffentlichungen ausländischer Institutionen, so sind diese mit einer entsprechenden Bemerkung zitiert, um den Leserinnen und Lesern eine Orientierung zu geben.
Das Kapitel "Chemische Einwirkungen" im IFA Report 2/2024 ist in zwei Abschnitte unterteilt: Der Abschnitt "Chemische Einwirkungen" enthält die Arbeitsplatzgrenzwerte, Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen sowie Biologischen Grenzwerte einschließlich der bis Juli 2024 veröffentlichten Änderungen. Der Abschnitt "Gefahrstoffe in Innenräumen" enthält Richtwerte und Empfehlungen für die Innenraumluft.
Das Kapitel "Biologische Einwirkungen" geht wegen des Verzichts auf Grenzwerte für den Arbeitsplatz insbesondere auf die Grundzüge einer Arbeitsplatzbeurteilung ein. Das Kapitel „Physikalische Einwirkungen“ bietet zu folgenden Bereichen Grenzwerte und Erläuterungen:
von Hahn, N..: Grenzwerteliste 2024 - Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin 2024
978-3-948657-65-9