Es ist Aufgabe des Unternehmers festzustellen, ob eine Konzentration gefährlicher Stoffe in der Luft am Arbeitsplatz vorliegt. Die hierzu erforderlichen Gefahrstoffmessungen können von innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Messstellen ausgeführt werden. Eine Messstelle kann als geeignet angesehen werden, wenn sie über die notwendige Sachkunde und die erforderlichen Einrichtungen verfügt. Für außerbetriebliche Messstellen wird die Eignung durch eine Akkreditierung gewährleistet [1].
Für innerbetriebliche Messstellen (IMS) ist keine förmliche Akkreditierung vorgesehen. Sie müssen aber die Anforderungen an Messstellen nach TRGS 402 (nicht barrierefrei) [2] erfüllen. Sofern die Anforderungen für eine Akkreditierung erfüllt werden, können sich auch innerbetriebliche Messstellen akkreditieren lassen. Zur Einhaltung der Qualitätsparameter von Analysenverfahren sind Methoden der Qualitätssicherung einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. Das IFA bietet als Unterstützung und Hilfestellung für diese Messstellen Ringversuche an, mit denen sie ihre Qualität durch externe Qualitätssicherungsmaßnahmen überprüfen und dokumentieren können [3].
Alle Ringversuche werden in Anlehnung an die Normen DIN ISO 13528 und DIN EN ISO/IEC 17043 [4, 5] durchgeführt.
Die Organisation und Durchführung der Ringversuche einschließlich der Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse übernimmt das IFA. Die angebotenen Ringversuche sollen eine möglichst breite Palette an Gefahrstoffen abdecken. Sie werden wahlweise mit eigener Probenahme oder ohne eigene Probenahme angeboten – mit Ausnahme des Ringversuchs Metalle, der nur ohne eigene Probenahme stattfindet. Das heißt, die Teilnehmenden erhalten fertig beaufschlagte Proben zugeschickt oder sie beaufschlagen ihre Probenträger an der dynamischen Prüfgasstrecke des IFA selbst. Nach DIN EN 482 gilt für Messverfahren am Arbeitsplatz in der Regel ein Mindestmessbereich vom 0,1-fachen bis zum 2-fachen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) [6, 7]. Die bei den Ringversuchen eingestellten Konzentrationsbereiche richten sich in der Regel nach dieser Vorgabe . Abweichungen davon sind bei den einzelnen Ringversuchsunterseiten beschrieben. Informationen zu den Grenzwerten enthält die Datenbank GESTIS - International Limit Values [8]. Die verschiedenen Ringversuche werden jeweils einmal jährlich durchgeführt, zu unterschiedlichen Terminen. Ihr Ablauf ist stets ähnlich (siehe Abbildung Ablaufschema). Die Herstellung der Proben erfolgt entweder im IFA oder im Institut für Gefahrstoff-Forschung (IGF) der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie (BG RCI) in Dortmund.
Die Anmeldung zu den Ringversuchen erfolgt online durch die Teilnehmenden über das Online-Portal für die Ringversuche des IFA. Diese Plattform bietet im Teilnahmebereich folgende Möglichkeiten:
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Erreichen der Höchstteilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Anmeldeverfahren für die betreffenden Ringversuche vorzeitig zu beenden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen.
Mit dem Versand der Proben wird der Bearbeitungszeitraum genannt, der in der Regel ca. vier Wochen beträgt.
Nach der Analyse und Auswertung werden die Ergebnisse von den Teilnehmenden direkt im Online-Portal eingegeben. Die Eingabemaske dort enthält alle notwendigen Informationen zur Dateneingabe. Zusätzlich werden dort Fragen zu den Rahmenbedingungen der Probenahme, sofern zutreffend, und der Analyse und Auswertung gestellt. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Die Teilnehmenden erhalten in der Ringversuchsauswertung eine Übersicht mit den anonymisierten Antworten aller Teilnehmenden. Durch die passwortgeschützte Eingabe und Anonymisierung der Laborergebnisse ist der Datenschutz gewährleistet.
Das Vorgehen für die Auswertung der Ringversuche ist hier ausführlich beschrieben.
[1] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I, S. 1246). Zuletzt geändert am 5. Februar 2009 (BGBl. I, S. 160)
[2] TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition (09.2023)
[3] Qualitätssicherung durch Ringversuche an der dynamischen Prüfgasstrecke des IFA (Kennzahl 1630) In: IFA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen. Lieferung 01/2021
[4] DIN ISO 13528: Statistische Verfahren für Eignungsprüfungen durch Ringversuche (09.20). Beuth, Berlin 2020
[5] DIN EN ISO/IEC 17043: Konformitätsbewertung – Allgemeine Anforderungen an Eignungsprüfungen (ISO/IEC 17043:2023-10). Beuth, Berlin 2023
[6] DIN EN 482: Exposition am Arbeitsplatz – Allgemeine Anforderungen an die Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer Arbeitsstoffe (05.21). Beuth, Berlin 2021
[7] ISO 20581: Workplace air – General requirements for the performance of procedures for the measurement of chemical agents. Geneva 2016.
[8] GESTIS – Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen